Auch während des coronabedingten Shutdowns (März – Juni 2020), als der kommerzielle Flugverkehr praktisch zum Erliegen kam, hielt der Airport Nürnberg den Betrieb für die Versorgung und Erreichbarkeit der Metropolregion Nürnberg aufrecht. Als systemrelevante Infrastruktureinrichtung blieb der Flughafen unter anderem für Rückholflüge, Beförderung von Erntehelfern, medizinische Notfälle und Corona-Patiententransporte sowie wichtige Frachtflüge rund um die Uhr an sieben Tage pro Woche geöffnet. Als Kompensation für die Vorhaltekosten in diesem Zeitraum überreichten Kerstin Schreyer, Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, und Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, jetzt die Zuwendungsbescheide der Anteilseigner.

Zwar blieb das Terminal im ersten Halbjahr 2020 weitgehend verwaist, hinter den Kulissen jedoch lief der Betrieb weiter. Im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge wurde der Flughafen durchgehend offen gehalten, damit die Metropolregion für notwendige Rettungs-, Ambulanz- und Frachtflüge erreichbar blieb. So wurden zunächst Rückholflüge für im Ausland befindliche Reisende abgewickelt. Es folgten Frachtflüge, die beispielsweise Desinfektionsmittel und medizinische Ausrüstung geladen hatten. Hinzu kamen medizinische Flüge, die u.a. Corona-Patienten transportierten.

Der Bund sowie die Anteilseigner des Airport Nürnberg, der Freistaat Bayern und die Stadt Nürnberg, übernehmen die entstandenen Vorhaltekosten in Höhe von rund 14 Millionen Euro je zur Hälfte. Der Airport Nürnberg ist einer von 12 Flughäfen, für die auch der Bund aufgrund seiner verkehrspolitischen Bedeutung eine Kompensationszahlung vorgesehen hat.

Staatsministerin Kerstin Schreyer: „Der Freistaat steht zum Flughafen Nürnberg. Wir werden auch in diesen Umbruchzeiten weiterhin ein verlässlicher Partner sein“.

„Der Albrecht Dürer Airport Nürnberg ist für die Stadt und Metropolregion Nürnberg als international vernetzter und exportorientierter Wirtschaftsstandort ein unerlässliches Tor zur Welt. Als Anteilseigner stehen wir auch in schwierigen Zeiten unserem Flughafen zur Seite“, so Oberbürgermeister Marcus König.

Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzender Albert Füracker betont: „Der Flughafen Nürnberg ist seit Jahrzehnten Nordbayerns zentrale Verbindung zu vielen schönen Orten auf dieser Welt. Die Corona-Pandemie hat den Flughafen Nürnberg, wie alle Flughäfen weltweit, vor größte wirtschaftliche Herausforderungen gestellt – und das vollkommen unverschuldet. Dennoch blieb er auch während der Hochphase der Pandemie stets geöffnet und ermöglichte so wichtige Krankentransporte, Rückholtransporte und Frachttransporte zur Versorgung unserer Bevölkerung. Die Kompensation der Vorhaltekosten ist daher nicht nur richtig und wichtig, sie ist auch klares Bekenntnis zur Zukunft des Flughafen Nürnberg“.

„Unser Flughafen hat sichergestellt, dass während des Shutdowns die Menschen und die Wirtschaft der Metropolregion Nürnberg nicht von essenziellen Warentransporten abgeschnitten waren und medizinische Hilfsflüge jederzeit möglich blieben. Damit leisteten wir unseren Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise.“, Flughafengeschäftsführer Dr. Michael Hupe.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Flughafen Nürnberg GmbH
Flughafenstraße 100
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 937-00
Telefax: +49 (911) 937-1650
http://www.airport-nuernberg.de

Ansprechpartner:
Christian Albrecht
Telefon: +49 (911) 9371744
E-Mail: albrecht-christian@airport-nuernberg.de
Jan Beinßen
Presse
Telefon: +49 (911) 937-2613
E-Mail: uk@airport-nuernberg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel