Ein Blick auf die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im August in Bayern zeigt weniger beantragte Insolvenzen von Verbrauchern und ehemals Selbständigen.

Bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen findet nur eine geringe Veränderung statt. Insgesamt wurden in Bayern gegenüber Juli 303 Insolvenzverfahren weniger beantragt.

Alle 907 beantragten Insolvenzverfahren im aktuellen Monat August sind trotzdem mehr als doppelt so viele, wie im gleichen Monat des Vorjahres gemeldet wurden. Im August 2020 wurden nur 433 Insolvenzen beantragt, da kurz davor im Juli 2020 ein Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre bekannt geworden war.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind bei den bayerischen Gerichten im August 2021 insgesamt 907 Insolvenzverfahren beantragt worden. Die Zahl der Insolvenzverfahren nimmt damit gegenüber dem Vormonat Juli wieder ab. Im Juli 2021 wurden noch 1 210 Verfahren beantragt. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen verringerte sich vom Juli zum August nur um fünf Verfahren. Jedoch wurden 161 weniger Verbraucherinsolvenzverfahren und 119 weniger Insolvenzverfahren von ehemals Selbständigen gemeldet.

Die aktuell im August gemeldeten 907 Insolvenzverfahren sind mehr als doppelt so hoch in der Anzahl als im August 2020. Damals wurden aber nur sehr wenige Insolvenzverfahren von Verbrauchern und ehemals Selbständigen beantragt. Ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre hatte bewirkt, dass Insolvenzverfahren von dieser Schuldnergruppe sehr zurückhaltend beantragt wurden und das Inkrafttreten der Gesetzesänderung abgewartet wurde. Kaum Änderungen gab es bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen. Im August 2020 wurden 143 Verfahren gezählt, im August diesen Jahres 147 Verfahren.

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