Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden, dass sich mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen können.  Mobilfunkanbieter sind damit verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln. 

Entscheidung fördert Angebot innovativer Dienste

Durch die Entscheidung wird das Angebot innovativer Dienste gefördert. Den Verhandlungspartnern wird ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben. 

In einem Streitbeilegungsverfahren hat das französische Mobilfunkunternehmen Transatel die Bundesnetzagentur angerufen. Transatel beabsichtigt, in Deutschland Dienste mit Transatel SIM-Karten anzubieten.

Transatel betreibt in verschiedenen EU Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind veröffentlicht unter www.bnetza.de/bk2-21-005.

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