Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2020 kommt es immer wieder vor, dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden: Zum einen als Restbestand in einer Fallpauschale, zum anderen über die gesonderte Vergütung für das Pflegepersonal. Für das Pflegepersonal im Krankenhaus werden von den Kostenträgern insgesamt rund 18 Milliarden Euro gezahlt. Aktuell wird wie in dem vergangenen Jahr eine Kostensteigerung von 10 Prozent – dies entspricht 1,8 Mrd. Euro – erwartet. 700 Millionen Euro davon sind zu viel, da sie bereits über die Fallpauschalen an die Kliniken fließen. Deshalb müssen die Zahlungen an die Kliniken um diesen Betrag bereinigt werden. Da mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft darüber keine Einigung, auch kein Kompromiss möglich war, ist jetzt das Bundesgesundheitsministerium in Form einer Rechtsverordnung am Zug. Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass lediglich 175 Millionen Euro bereinigt werden sollen.

Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens: Wir wollen die faire Bezahlung von Pflegekräften und nicht die Selbstbedienung von Krankenhäusern unter dem Deckmantel der Pflege. Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von Millionen Euro zugeschoben werden. Hier werden Geschenke an die Kliniken gemacht, die bereits im vergangenen Jahr trotz rückläufiger Patientenzahlen Rekordbeträge erhalten haben. Diese Missachtung der Interessen der Beitragszahlenden muss ein Ende haben! Wir setzen darauf, dass die neue Bundesregierung deren Interessen endlich wieder in den Blick nimmt."

Der GKV-Spitzenverband steht zur Finanzierungszusage des Pflegepersonals und damit der Pflegepersonalkosten. In den vergangenen Jahren wurden zunächst über die Pflegestellenförderprogramme und im Anschluss über die Selbstkostendeckung im Pflegebereich jährlich hohe dreistellige Millionensummen bis hin zu Milliardenbeträgen in den vergangenen Jahren zusätzlich für Pflegekräfte zur Verfügung gestellt. Die jetzt geführte Diskussion um die Verabschiedung des DRG-Kataloges 2022 hat nichts mit der Bereitschaft zur Finanzierung von Pflegekräften gemein, sondern zielt vielmehr auf die Korrektur der Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206288-4200
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel