Parken auf Geh- und Radwegen, „in zweiter Reihe“ oder mit Warnblinker im Halteverbot – solche Verstöße sind nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Etwa jeder fünfte Unfall von Fußgängern oder Radfahrern geschieht nach jüngsten Erkenntnissen der Unfallforschung im Zusammenhang mit am Straßenrand geparkten Fahrzeugen. Jetzt wurden die Sanktionen beim Falschparken verschärft, was der Bundesverband Parken e.V. klar begrüßt.

Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 verbringen Autofahrerinnen und Autofahrer in deutschen Städten rund 41 Stunden pro Jahr mit der Suche nach einem Parkplatz – allerdings handelt es sich hierbei um die meist aussichtslose Suche nach einem freien und möglichst kostenlosen Parkplatz am Straßenrand. Dieser überflüssige „Parksuchverkehr“ kann durch die direkte Einfahrt in ein Parkhaus ganz leicht vermieden werden – ebenso wie teure Knöllchen am Straßenrand. Bis zu 110 Euro Strafe kann ein Parkverstoß nach dem neuen Bußgeldkatalog kosten, darunter mindestens 55 Euro für das unzulässige Parken auf Geh- und Radwegen.

Michael Kesseler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Parken e.V., kommentiert: „Die schärferen Sanktionen für Parkverstöße am Straßenrand setzen ein wichtiges Zeichen für die Wertschätzung des öffentlichen Raums. Parkhäuser und Tiefgaragen schaffen genau hier Platz, indem sie zentral gelegene und oft rund um die Uhr verfügbare Stellplätze abseits des Straßenrandes bieten. Dadurch werden Parksuchverkehre vermieden, und öffentliche Flächen können sinnvoll genutzt werden, zum Beispiel für den Ausbau von Rad- und Fußwegen.“

Teure Knöllchen auch in belebten Innenstädten vermeiden – Tipps und Vorteile:

Routenplanung

Bereits vor der Fahrt in die Innenstadt planen, wie und wo geparkt werden soll. Parkhäuser und Tiefgaragen sind zentral gelegen, besonders gut erreichbar und meist rund um die Uhr geöffnet. Überflüssiger Parksuchverkehr wird vermieden und das Ziel viel schneller erreicht.

Rücksichtnahme

Wer ins Parkhaus fährt, nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Denn am Straßenrand geparkte Autos stellen auch bei regelkonformem Parken eine potenzielle Unfallquelle dar, da wichtige Sichtachsen verdeckt werden. Dies kann vor allem für Kinder und ältere Menschen gefährlich werden.

Parkhaus-Parken

Zügiges, sicheres und bequemes Parken im Parkhaus anstelle von langem Suchen nach einem freien Platz am Straßenrand: Das reduziert das Verkehrsaufkommen, schont die Umwelt und letztlich auch den Geldbeutel, da Knöllchen gar nicht erst entstehen können.

Platz schaffen

Parkhäuser und Tiefgaragen bieten zuverlässige und sichere Parkplätze in zentralen Lagen. Dadurch entsteht mehr Raum am Straßenrand, der allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt – ob als Radweg, Fußweg, Abstellfläche für Fahrräder, E-Roller und Lastenräder oder Aufenthaltsort für Freizeit und Begegnung.

Über den Bundesverband Parken e.V.

Die rund 200 privaten und kommunalen Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Parken e.V. betreiben und bewirtschaften deutschlandweit mehr als 1,2 Millionen Pkw-Stellplätze in ca. 4.000 Objekten. Die Mitgliedschaft besteht zu etwa gleichen Teilen aus Betrieben der öffentlichen Hand und aus privaten Unternehmen. Das Portfolio der rund 140 außerordentlichen Mitglieder setzt sich aus Dienstleistern und Lieferanten zusammen, die mit den ordentlichen Mitgliedern zusammenarbeiten, z.B. Hersteller und Lieferanten von Systemen zur Bewirtschaftung von Parkräumen, Baufirmen, Ingenieur- und Planungsbüros.

Der Bundesverband Parken e.V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder im Bereich Mobilität in Verbindung mit gesamtstädtischen Verkehrskonzepten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Parken e.V.
Richartzstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 2571017
Telefax: +49 (221) 2571019
http://www.parken.de

Ansprechpartner:
Wibke Spießbach
Kommunikation, PR und Vernetzung
Telefon: +49 (221) 25710-17
E-Mail: wibke.spiessbach@parken.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel