Die DPR hat K+S im Rahmen der Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020 heute ihre endgültigen Prüfungsfeststellungen übersandt. Diese halten wesentliche vorläufige Feststellungen nicht aufrecht und lösen keine Wertanpassungen aus.

Aus den endgültigen Feststellungen folgt nach Auffassung von K+S kein Anpassungsbedarf für die Wertansätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Kali- und Magnesiumprodukte („ZGE Kali“) in dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Folgeabschlüssen des Jahres 2020. Die vorläufigen Feststellungen zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019, der Nutzungswert der ZGE Kali sei nicht verlässlich und wesentlich zu hoch ermittelt und damit die Werthaltigkeit nicht nachgewiesen worden, sind in den endgültigen Feststellungen der DPR nicht mehr enthalten. Auch die vorläufige DPR-Feststellung bezüglich des verkürzten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2020, dass die Werthaltigkeit des Nettovermögens der ZGE Kali nicht nachgewiesen worden sei, ist in den endgültigen Feststellungen nicht mehr enthalten.

„Wir sehen uns darin bestätigt, dass zum 31. Dezember 2019 kein Wertanpassungsbedarf bestand. Dies hatten wir der DPR auch in unseren umfangreichen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen deutlich gemacht“, sagt Thorsten Boeckers, Finanzvorstand der K+S Aktiengesellschaft.

Die Feststellungen der DPR zum Abschluss per 31. Dezember 2019 beschränken sich nunmehr darauf, dass über wesentliche Annahmen, Annahmeänderungen, Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung der ZGE Kali nicht angemessen berichtet worden sei.

In Bezug auf den verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2020 beschränkt sich die DPR auf die Feststellung, dass trotz Anhaltspunkten für eine Wertminderung kein Werthaltigkeitstest durchgeführt worden sei und dass wesentliche Ereignisse und deren Auswirkungen auf die Finanzlage im Zwischenlagebericht nicht ausreichend deutlich dargestellt worden seien.

„Wir prüfen nun die Begründungen der DPR und werden ihr dann zeitnah mitteilen, ob wir den Feststellungen zustimmen. Bei Zustimmung wäre das Verfahren bei der DPR beendet“, so Boeckers abschließend.

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