Die Caritas begrüßt, dass mit der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Schutz vulnerabler Menschen verbessert wird. Weitergehende Schritte müssen folgen, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Die Eindämmung der Pandemie und der Schutz derer, die sich selbst nicht impfen lassen können, insbesondere auch der Kinder, ist eine Herausforderung, die politisch entschlossen weiter verfolgt werden muss". Der Deutsche Caritasverband setzt sich daher dafür ein, noch in diesem Jahr eine bedingte allgemeine Impfpflicht gesetzlich einzuführen, die zum 1. April 2022 automatisch in Kraft tritt, wenn zu diesem Stichtag die Impfquote noch unter 95% liegt.

Die jetzt zur Verabschiedung anstehende Regelung lässt Bereiche unberücksichtigt, etwa bei der Assistenz von Menschen mit Behinderung.
Aus Sicht der Caritas müssen auch die Felder Schulassistenz, Ausbildungs-, Berufsbegleitungs- und Arbeitsassistenz von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst sein. Besondere Bedeutung hat für den Deutschen Caritasverband auch die Steigerung der Impfquote in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

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