Heute hat die Monopolkommission unter dem Titel „Wettbewerb im Umbruch“ ihr 12. Sektorgutachten Telekommunikation vorgestellt. Die Monopolkommission fordert, den Migrationsprozess von Kupfer- auf Glasfasernetze wettbewerbskonform auszurichten und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers begrüßt die Vorschläge der Monopolkommission:

„Unser Ziel ist es, und so steht es auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, den flächendeckenden Glasfaserausbau in Deutschland zu erreichen. Die Monopolkommission macht in ihrem neuen Sektorgutachten Telekommunikation wichtige Vorschläge zur weiteren Beschleunigung des Glasfaserausbaus, die von der neuen Bundesregierung und der Bundesnetzagentur aufgegriffen werden sollten.“

Um das Ausbau-Tempo weiter zu erhöhen, brauchen aus Sicht des BREKO die Telekommunikationsunternehmen Klarheit über die Konditionen der Migration von Kupfer- auf zukunftssichere Glasfasernetze. Um dies zu gewährleisten, spricht sich auch die Monopolkommission dafür aus, dass die Bundesnetzagentur gemeinsam mit den Marktteilnehmern einen verbindlichen Migrationsplan festlegen soll. Zudem betont die Monopolkommission, dass der Migrationsplan nur dann Anreize für den Glasfaserausbau setzt, wenn die Migration wettbewerbskonform ausgestaltet wird und die Interessen der Glasfaser ausbauenden Unternehmen angemessen berücksichtigt.

Wie die Monopolkommission sieht auch der BREKO die große Gefahr, dass das sogenannte Commitment-Modell der Deutschen Telekom, bei dem diese Zugangs- und Entgeltvereinbarungen mit den größten Vorleistungsnachfragern 1&1, Telefónica und Vodafone getroffen hat, zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs und damit zu einem Hemmschuh für den Wechsel von Kupfer- auf Glasfaseranschlüsse werden kann. Zu Recht fordert die Monopolkommission die Bundesnetzagentur zu einer kritischen Prüfung des Commitment-Modells auf, um eine Marktmachtübertragung der Telekom vom Kupfer- auf den Glasfasermarkt zu verhindern.

Ebenfalls positiv zu bewerten ist die klare Präferenz der Monopolkommission für eine effiziente Missbrauchskontrolle nach dem Prinzip EoI („Equivalence of Input“), bei dem der Vertrieb des marktbeherrschenden Unternehmens und der Vorleistungsnachfrager auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurückgreifen. Dadurch kann eine Benachteiligung der Vorleistungsnachfrager vermieden werden. Eine effektive Missbrauchskontrolle ermöglicht den Verzicht auf eine Ex-ante-Entgeltregulierung für Glasfasernetze.

Schließlich begrüßt der BREKO die Einschätzung der Monopolkommission zur Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung für die Mobilfunknetzbetreiber. Diese sei nach geltendem Recht möglich und auch notwendig, um echten Wettbewerb im Mobilfunk zu schaffen. Konkret bringt die Monopolkommission ins Spiel, den Mobilfunknetzbetreibern bei der nächsten Frequenzvergabe eine Diensteanbieterverpflichtung aufzuerlegen.

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit über 400 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für 80 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 225 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2020 2,9 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

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