Durch eine Anpassung im Infektionsschutzgesetz müssen Schülerinnen und Schüler während der Schulferien in den Fahrzeugen der Mainzer Mobilität – wie alle anderen Fahrgäste auch – einen aktuellen 3G-Nachweis mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Die Befreiung von der 3G-Pflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nur außerhalb der Ferien, weil in dieser Zeit angenommen werden kann, dass regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden.

In Rheinland-Pfalz beginnt die Schule wieder am 3. Januar 2022. In Hessen sowie für alle Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen gilt die Regelung bis zum Ende der dortigen Ferien am 10. Januar.2022.

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