Die Tour de France startet mit einer extrakurzen Etappe, dem Prolog, deren Ausgang keinerlei Auswirkung auf das Endergebnis hat, die aber einen Fingerzeig hierauf sein kann. So ist auch der heutige Kabinettsbeschluss einzuordnen: Zwar gilt die 1.000-Meter-Abstandsregelung – ein erheblicher Verhinderungsfaktor für all die, die die Energiewende voranbringen wollen. Aber zumindest wurde neu definiert, wozu 1.000 Meter Abstand gehalten werden müssen – eben nicht mehr, vereinfacht gesagt, zu jeder halbjährlich bewohnten Gartenlaube, sondern zu einer Siedlung aus mindestens fünf zusammenstehenden Wohngebäuden. Die Energiewende scheint jetzt auch in Sachsen wieder möglich, nachdem 2021 nur eine Windkraft-Anlage neu errichtet wurde, während gleichzeitig elf Anlagen abgebaut wurden.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, kommentiert:
„Die bisherige Regelung zu revidieren, war längst überfällig. Dem Ausbau der Windkraftanlagen in Sachsen stand diese Bestimmung schon lange im Weg. Die jetzige Regelung reicht aber nicht aus. Für die Einhaltung der rechtsverbindlichen 1,5-Grad-Grenze aus dem Pariser Klima-Abkommen müssen bis Anfang der 2030er Jahre in allen Sektoren Nullemissionen erreicht werden. Dafür muss der Windenergie-Ausbau viel stärker beschleunigt werden, als es mit der Neuregelung möglich ist. Zu hoffen bleibt, dass die Bundesregierung die angekündigte bundesweite Abschaffung der pauschalen Abstandsregelungen zeitnah angehen wird.“

Im Einzelnen sieht die Novellierung der Bauordnung unter anderem Folgendes vor:

  • Es gilt die 1000-Meter-Abstandsregelung – aber zum Innenbereich respektive zu mindestens fünf zusammenhängenden Wohngebäuden gelten. Nicht jedes Gebäude in der freien Landschaft löst also die Geltung der Abstandsregel aus.
  • Kommunen können auf eigenen Beschluss von der Abstandsregel abweichen, um die Nachrüstung von Windenergieanlagen (Repowering) und Einzelvorhaben umzusetzen.
  • Eine Taskforce soll sich mit den Tagebaufolgelandschaften beschäftigen, um das Flächenpotenzial für den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu erhöhen.
  • Das Staatsministerium für Raumentwicklung soll bis zum Inkrafttreten der Novellierung eine landesrechtliche Experimentierklausel entwickeln, damit auch außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten Windkraftanlagen errichtet werden können.

Eine Randnotiz muss hier bleiben, dass das Kabinett auch eine Wasserstoffstrategie beschlossen hat, denn – so Ekardt weiter:

„Wasserstoff ist nur dann eine ökologische Alternative zu herkömmlichen fossilen Brennstoffen, wenn er mit erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Dafür aber ist viel Strom notwendig – und der ist mit den Beschlüssen von heute leider absehbar nicht zu produzieren.“

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