Aktuell besteht ein komplexes, intransparentes und aus Anwendersicht unattraktives Regelwerk, welches nur wenig Anreize für die Umsetzung von Konzepten für klimaneutrale Quartiere setzt. Das ist das Ergebnis der heute veröffentlichten dena-Studie „Das Quartier –Teil 2“. Die Gesetze in ihrer jetzigen Form ermöglichten kein in die Breite tragen von Quartierskonzepten mit Sektorenkopplung. Für die Energiewende wichtige Potenziale werden somit auf lokaler Ebene kaum genutzt. Die Studie wurde von der Wirtschaftskanzlei BBH im Auftrag der dena erarbeitet. Sie enthält eine Analyse des Zusammenspiels relevanter Gesetze und deckt Schwachstellen auf.

Gerade die Stärkung der sektorenübergreifenden Nutzung von erneuerbaren Energien und die Förderung dezentraler Erzeugermodelle hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Dieser enthält außerdem eine vereinfachte und zugleich stärkere Förderung von Quartierskonzepten.

„Wir unterstützen diese Pläne der neuen Regierung. Eine Befreiung von Abgaben und Umlagen bei Quartieren sowie einen Förderzuschlag für selbige – beides haben wir bereits in unserer dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität gefordert – könnten einen ersten Schub für mehr Quartierskonzepte mit Sektorenkopplung geben“, sagt Nicole Pillen, Bereichsleiterin Urbane Energiewende der dena. „Sie helfen gleichzeitig lokale Potenziale auszuschöpfen. Dies führt durch die regionale Verankerung der Energieversorgung auch zu einer stärkeren Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern.“

Für die komplexe Umsetzungspraxis von Quartierskonzepten benennt die Studie „Das Quartier – Teil 2“ einerseits eine fehlende einheitliche Definition und Verwendung des Begriffs Quartier in Gesetzestexten. Zudem sind die entsprechenden Gesetze nicht ausreichend harmonisiert. So sind Quartierskonzepte mit Sektorenkopplung von allen Gesetzen gleichermaßen abhängig. Keines der Gesetze zielt aber auf eine maximierte Nutzung lokaler klimaneutraler Potenziale, weshalb diese größte Stärke des Quartiers bislang ungenutzt bleibt.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurde die Studie „Das Quartier – Teil 1“ veröffentlicht. Sie gibt einen Überblick über die rechtliche Rahmen- und Förderbedingungen auf dem Weg zu klimaneutralen Quartieren.

Weitere Informationen zur Energiewende in Quartieren und Kommunen sind auf der Landingpage zu finden: www.dena.de/urbane-energiewende

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 66777-0
Telefax: +49 (30) 66777-699
http://www.dena.de

Ansprechpartner:
Meike Wulfers
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 66777-358
Fax: +49 (30) 66777-699
E-Mail: wulfers@dena.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel