ION Energy Ltd. („ION“) (TSXV: ION; OTCQB: IONGF, FWB: 5YB – https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/ion-energy-inc/) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen ein verbindliches Term Sheet (das „Term Sheet“, Konditionenvereinbarung) abgeschlossen hat, das die Bedingungen für ein Explorations-Joint-Venture (das „Joint-Venture“) mit Aranjin Resources Ltd. („Aranjin“) (TSXV: ARJN) festlegt. Das Joint-Venture ermöglicht es beiden Unternehmen, sich gegenseitig Explorationsrechte für ihre jeweiligen Explorationslizenzen in der Mongolei zu gewähren.

Sowohl ION als auch Aranjin werden das Fachwissen des jeweils anderen Unternehmens in Bezug auf ihre jeweiligen Metalle wirksam nutzen, wobei Aranjin das Recht erhält, IONs Konzessionsgebiete auf Basismetalle (einschließlich Kupfer, Blei, Zink, Nickel, Kobalt und damit in Zusammenhang stehende Metalle) zu explorieren, und ION das Recht erhält, Aranjins Konzessionsgebiete auf Lithium zu explorieren. Dieser strukturierte Ansatz zielt darauf ab, ihr Explorationsgebiet in den mineralienreichen Regionen der Mongolei zu vergrößern und damit sicherzustellen, dass sowohl ION als auch Aranjin ihre Chancen maximieren, ein Konzessionsgebiet bis zur Entwicklungsphase zu führen.

Das von dem Joint-Venture abgedeckte Gebiet umfasst alle Mineralrechte in der Mongolei, die sich derzeit im Besitz von ION und Aranjin befinden. Dazu gehören die Projekte Sharga, Bayan Under, Baruun Tal (der endgültige Kauf steht noch aus), Baavhai Uul, Urgakh Naran sowie alle Mineralrechte, die beide Unternehmen in der Mongolei nach dem Zeitpunkt der Gründung des Joint-Ventures erwerben.

Zusätzlich zur Bekanntgabe des Joint-Ventures freut sich ION Energy, ein Update zu den Explorationsplänen auf Urgakh Naran und seinem Bohrprogramm auf Baavhai Uul bereitzustellen, das nicht nur seine Lithiumsole-Assets, sondern auch zusätzliche Batteriemetalle hervorhebt.

Eckdaten für Baavhai Uul:

  • Das erste Schneckenbohrprogramm auf dem Projekt Baavhai Uul (BU) von ION wurde im Herbst 2021 abgeschlossen und umfasste 222 Bohrungen mit einer Gesamtlänge von 1.304,5 Metern; nur 50 % der Analyseproben wurden bisher zurückgeschickt;
  • Die ersten Bohrergebnisse sind äußerst ermutigend und zeigen eine neue Kupfer- und Nickelentdeckung im Zentrum der Lizenz Baavhai Uul;
  • Bohrung AU-83 lieferte Ergebnisse von bis zu 2.150 ppm Nickel aus 5,0 bis 5,5 m Tiefe in Tonproben und durchschnittlich 202 ppm Nickel. Zahlreiche Bohrungen mit über 200 ppm und bis zu 480 ppm Nickel wurden im östlichen Bereich der Konzession untersucht; diese werden Gegenstand nachfolgender Infill-Bohrprogramme sein;
  • Bohrung AU-85 lieferte bis zu 570 ppm Kupfer aus einer Tiefe von 2,5 bis 3 m und durchschnittlich 103 ppm Kupfer. Sieben Bohrungen, die im östlichen Teil der Lizenz niedergebracht wurden, enthielten über 100 ppm Kupfer;
  • Die geochemische Kupferanomalie ist über 4 Quadratkilometer groß und die geochemische Nickelanomalie ist über 2 Quadratkilometer groß; die Anomalien im zentralen Teil der Lizenz überschneiden sich;
  • Die Lithiumentdeckung White Wolf in Baavhai Uul mit einem Höchstgehalt von 1.502 ppm, die im Dezember 2021 identifiziert wurde, weist einen deutlich höheren Gehalt auf als die 811 ppm, die in Baavhai Uul vor IONs Erwerb des Projekts beobachtet wurden;
  • Hydrogeologische Probenahmen und fortschrittliche Lithiumexplorationstechniken werden im April 2022 auf Baavhai Uul beginnen; und
  • Die ersten Explorationsarbeiten auf Urgakh Naran werden voraussichtlich in den kommenden Wochen beginnen.

Die Schneckenbohrungen wurden bis zu einer maximalen Tiefe von sechs Metern niedergebracht, wobei alle 0,5 Meter Proben entnommen wurden. Die Bohrungen lagen über einen Kilometer auseinander. Dies repräsentiert einen breiten Abschnitt des höffigen Lizenzgebietes. Die restlichen Ergebnisse dieses Bohrprogramms werden bis Ende Februar 2022 erwartet.

Die Bohrergebnisse bestätigen weiterhin die Möglichkeit für beide Unternehmen, das Explorationspotenzial für Batteriemetalle in der Mongolei weiter zu maximieren.

Die wichtigsten Punkte des Joint-Ventures

  • ION und Aranjin werden sich gegenseitig das Recht einräumen, die Konzessionsgebiete des jeweils anderen Unternehmens zu erkunden, wobei Aranjin einen Anteil von 80 % und ION einen Anteil von 20 % an allen Basismetallprojekten erhält, die in den Konzessionsgebieten von ION entdeckt werden, und ION einen Anteil von 80 % und Aranjin einen Anteil von 20 % an allen Lithiumprojekten erhält, die in Aranjins Konzessionsgebieten entdeckt werden, vorbehaltlich der bestehenden Lizenzgebühren.
  • Wenn eine Partei eine Machbarkeitsstudie (gemäß der Definition des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) für eine Lagerstätte auf einer Lizenz der anderen Partei erstellt hat und die Partei die Entwicklung der Lagerstätte (das „Entwicklungsprojekt“) in Angriff nehmen möchte, handeln die Parteien ein separates Joint-Venture oder eine ähnliche Vereinbarung aus, die die Entwicklung und den Betrieb des Entwicklungsprojekts regelt, wobei die anfängliche Beteiligung von 80 % für die Partei, die das Entwicklungsprojekt initiiert, und 20 % für die andere Partei beträgt.
  • Jede Partei trägt ihre eigenen Explorationskosten in den Konzessionsgebieten der anderen Partei, wobei ab dem Datum des Term Sheets ION verpflichtet ist, mindestens 500.000 USD über einen Zeitraum von drei (3) Jahren aufzuwenden, Aranjin mindestens 3.000.000 USD. Aranjin ist berechtigt, einen etwaigen Fehlbetrag seiner erforderlichen Ausgaben in Höhe von bis zu 2.500.000 USD in bar zu begleichen.
  • Versäumt es eine Vertragspartei, innerhalb von fünf (5) Jahren nach dem Datum des Term Sheets eine Machbarkeitsstudie für eine Lagerstätte auf der Lizenz der anderen Vertragspartei zu erstellen, erlöschen die Rechte der nicht erfüllenden Vertragspartei aus dem Term Sheet.
  • Aranjin wird Ali Haji, Chief Executive Officer von ION, in das Board of Directors von Aranjin berufen und ihn darüber hinaus zum President und Chief Executive Officer von Aranjin ernennen.
  • Matthew Wood wird als President und Chief Executive Officer von Aranjin zurücktreten und weiterhin als Executive Chairman von Aranjin fungieren.

Aranjin beabsichtigt, 1 % der ausstehenden Stammaktien an Herrn Haji als Anreiz für seine Tätigkeit als President und CEO von Aranjin auszugeben. Die Stammaktien, die an Herrn Haji ausgegeben werden, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag.

Ali Haji, President und CEO von ION und Aranjin, kommentierte: „Dieses Joint-Venture ermöglicht es ION Energy, zusammen mit Aranjin Resources an zwei sehr wichtigen Elementen zu arbeiten, die für die saubere, grüne Energierevolution erforderlich sind. Die synergetische Zusammensetzung beider Unternehmen wird es diesem Joint-Venture ermöglichen, die größten Lithium- und Kupferexplorationslizenzinhaber in der Mongolei zu repräsentieren, eine solide Batteriemetallpräsenz in der asiatischen Versorgungskette aufzubauen und die Elektrifizierung der Zukunft voranzutreiben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und den Erhalt der restlichen Explorationsergebnisse.“

Matthew Wood, Executive Chairman von Aranjin, merkte an: „Angesichts der vielversprechenden ersten Ergebnisse und des Nachweises von Kupfer auf dem Projekt Baahvai Uul freuen wir uns, unser Portfolio an höffigen Kupferprojekten zu erweitern. Die Partnerschaft mit ION ermöglicht es uns, Aranjins Asset-Basis und unsere Explorationsausgaben zu diversifizieren.“

Die endgültige Genehmigung des Joint-Ventures und die Ausgabe von Aktien an Herrn Haji unterliegen noch der Genehmigung der TSX Venture Exchange.

Über ION Energy Ltd.

ION Energy Ltd. konzentriert sich auf die Exploration und Entwicklung von Lithium-Salaren in der Mongolei. Dazu zählen auch die die Projekte Baavhai Uul und Urgakh Naran. IONs Vorzeigeprojekt, das mehr als 81.000 Hektar große Lithiumsole-Projekt Baavhai Uul, ist die größte und erste Lithiumsole-Explorationskonzession, die in der Mongolei vergeben wurde. ION besitzt außerdem das mehr als 29.000 Hektar große, äußerst aussichtsreiche Lithiumsole-Konzessionsgebiet Urgakh Naran in der Provinz Dorngovi in der Mongolei. ION Energy ist gut positioniert, um ein wichtiger Akteur in der sauberen Energierevolution zu sein und die weltweit steigende Nachfrage nach Lithium zu bedienen. Informationen über das Unternehmen finden Sie auf seiner Website www.ionenergy.ca oder unter seinem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com

Über Aranjin Resources Ltd.

Aranjin Resources Ltd. konzentriert sich auf die Exploration und Entwicklung seiner höffigen Kupferprojekte, die Projekte Sharga, Bayan Under und Baruun Tal (vorbehaltlich des endgültigen Erwerbs) in der Mongolei. Informationen über das Unternehmen finden Sie auf seiner Website www.aranjinresources.com oder unter seinem Profil auf SEDAR unter www.sedar.com.

Kontaktinformationen

ION Energy Ltd.
Siloni Waraich
Media Relations
+1 416-432-4920
siloni@ionenergy.ca

Vorsichtshinweis

Bestimmte hierin enthaltene Informationen stellen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen und -vorschriften zukunftsgerichtete Informationen oder Aussagen dar. Solche Aussagen beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf Aussagen über den voraussichtlichen Abschluss des Joint-Ventures, die geplanten Ausgaben der Parteien, die voraussichtliche Entwicklung der Mineralprojekte bis zur Betriebsphase, die Ernennung bestimmter Führungskräfte und Board-Mitglieder, die Ausgabe von Stammaktien von Aranjin in Verbindung mit der Ernennung von Herrn Haji und den Abschluss von Akquisitionen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Aktivitäten, Leistungen oder Errungenschaften von ION und/oder Aranjin wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) die Unfähigkeit der Parteien, die Bedingungen für den Abschluss des Joint-Ventures zu annehmbaren Bedingungen oder überhaupt zu erfüllen; (ii) die Unfähigkeit, den Erwerb von Mineralprojekten durchzuführen oder eine positive Machbarkeitsstudie zu erstellen; (iii) die Unfähigkeit, Personen in das Board of Directors oder das Management von Aranjin zu berufen; (iv) die Unfähigkeit, eine Aktienemission an Ali Haji durchzuführen, einschließlich des Versäumnisses, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erhalten; und (v) den Erhalt der erforderlichen in- und ausländischen Börsen-, Gerichts-, Aktionärs- und sonstigen behördlichen Genehmigungen. Obwohl das Management von ION und Aranjin versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, können andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen werden. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen. Keine der beiden Parteien wird zukunftsgerichtete Aussagen oder zukunftsgerichtete Informationen, die durch Verweise hierin aufgenommen wurden, aktualisieren, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich. Die Parteien warnen die Leser davor, sich in unangemessener Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und sie übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu überarbeiten und zu verbreiten, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum dieses Dokuments oder das Eintreten oder Nichteintreten von Ereignissen zu berücksichtigen.

Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar und ist auch in keiner Weise als solches zu interpretieren. Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von ION- oder Aranjin-Stammaktien dar, noch darf ein Angebot oder Verkauf von ION- oder Aranjin-Stammaktien in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.

Weder die TSX, die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX und der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swiss Resource Capital AG
Poststrasse 1
CH9100 Herisau
Telefon: +41 (71) 354-8501
Telefax: +41 (71) 560-4271
http://www.resource-capital.ch

Ansprechpartner:
Jochen Staiger
CEO
Telefon: +41 (71) 3548501
E-Mail: js@resource-capital.ch
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel