Die europäische Tochter der russischen Sberbank muss schließen. Die Sberbank Europe AG hat ihren Sitz in Wien und muss ihren Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Das hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) am 1. März 2022 angeordnet. Die Bank müsse alle Geschäfte sofort beenden, teilte die FMA mit. Die Bank wird nach Mitteilung der EU-Bankenaufsicht ein normales Insolvenzverfahren durchlaufen.

Die Sanktionen in Folge des Ukraine-Kriegs sind damit auch bei der europäischen Tochter der Sberbank angekommen. Die Sberbank, eine der größten Banken Russlands, wird mehrheitlich vom Staat kontrolliert. Sie zählte zu den ersten Banken, gegen die die Europäische Union nach der Invasion Russlands in die Ukraine, Sanktionen verhängte. Die Maßnahme zeigt offenbar schnell Wirkung. Kunden haben massenhaft ihr Geld abgezogen, so dass die Bank in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten rutschte.

Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) festgestellt hatte, dass die Bank voraussichtlich zahlungsunfähig wird, verhängte die FMA zunächst ein Zahlungsmoratorium zum Schutz der Gläubiger. Da kein öffentliches Interesse an einer Sanierung oder Abwicklung der Bank gemäß der Europäischen Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie vorliegt, hat die FMA der Sberbank Europe dann den Geschäftsbetrieb untersagt.

Laut EZB wies die Sberbank Europe Ende 2021 eine Bilanzsumme von rund 13,6 Milliarden Euro aus. Ein großer Teil ihrer Kunden kommt nach Angaben der österreichischen Finanzaufsicht aus Deutschland. Nach dem Verbot des Geschäftsbetriebs sind die Einlagen der Kunden bis zu einem Betrag von 100.000 Euro durch das österreichische Einlagensystem gesichert und müssen innerhalb weniger Tage ausgezahlt werden. Nach Angaben des Bundesverbands deutscher Banken seien von den Einlagen in Höhe von einer Milliarde Euro etwa 913 Millionen Euro durch die Einlagengensicherung Austria (ESA) gesichert.

„Sollte es bei den Auszahlungen der Einlagen zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Kunden umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Das gilt auch für Anleger, die Geld bei anderen russischen Banken angelegt haben. Die Sberbank ist möglicherweise nur der Anfang“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

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