Die Bundesregierung hat heute ein Paket mit weiteren finanziellen Entlastungen angesichts der stark steigenden Energiekosten beschlossen. Neben einer Energiepreispauschale für alle von 300 Euro über die Einkommensteuer sollen auch Empfänger von Sozialleistungen mit einer weiteren Einmalzahlung von 100 Euro entlastet werden. Zudem soll der Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen stärker gefördert werden.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Das Entlastungspaket der Bundesregierung ist ein wichtiger Rettungsanker für die Haushalte in Deutschland, die von massiven Energiepreissteigerungen betroffen sind. Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die insgesamt unsichere politische und wirtschaftliche Weltlage erwarten wir weitere deutliche Preissprünge. Deshalb sind weitergehende Maßnahmen dringend notwendig.

Dabei muss jeder seinen Beitrag für eine Reduzierung des Energieverbrauchs leisten: Der Staat muss zusätzlich zur wichtigen Unterstützung einkommensschwacher Haushalte Planungssicherheit für die energetische Modernisierung von Gebäuden herstellen. Die entsprechende Ankündigung in den Beschlüssen begrüßen wir sehr.

Beim Wohnungsneubau hat der Koalitionsausschuss allerdings den falschen Weg beschritten. Denn das KfW-Effizienzhaus-55 soll ungefördert nun schon ab dem 1. Januar 2023 Standard für den Neubau werden. Das ist das Gegenteil von Hilfe für den bezahlbaren Wohnungsbau – und das Gegenteil von notwendigem Schub für mehr Wohnungsbau insgesamt. Die sinnvollen Standards von EU-Ebene sollten keinesfalls durch deutschen Überperfektionismus getoppt werden. Denn gerade für sozialen Wohnraum gilt: Wenn höhere Standards verlangt werden, muss dieser bezahlbare Wohnraum durch Förderung ermöglicht werden. Statt höchster Effizienzvorgaben müssen – auch beim Wohnungsneubau – die Standards mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis gefördert werden.

Deutschland braucht einen Booster für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil nach den neuesten Beschlüssen schon ab 2024 – statt wie bislang vorgesehen ab 2025 – möglichst jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Energieversorgung muss also zügig CO2-frei werden, dazu ist auch eine kommunale Wärmeplanung vor Ort dringend notwendig.

Gebäudeeigentümer können weitere Einsparungen ermöglichen, indem sie die Betriebsführung der Heizung im Gebäude überprüfen und verbessern. Die mit den heutigen Beschlüssen angekündigte Verbesserung des Gaskesselaustauschprogramms ist deshalb ein positives Signal. Beim Energiesparen im Gesamtsystem des Gebäudes kann außerdem der Einsatz von einheitlichen, einfach zu bedienenden und kostengünstigen Smart-Home-Geräten in den Wohnungen unterstützend wirken. Die Bewohner selbst sollten ebenfalls verstärkt auf möglichst energiesparendes Verhalten achten. Denn ein entscheidender Hebel zur Senkung des Energieverbrauchs liegt im Nutzerverhalten. Zu verbrauchssparendem Heizen und Lüften sollte deshalb verstärkt aufgerufen und aufgeklärt werden. 

Nicht zuletzt ist beim Mieterstrom ein großer Wurf mit radikalen Vereinfachungen notwendig, statt nur kleinteiliger Verbesserungen. Mieterstrom muss durch die Wohnungsunternehmen und die Mieter endlich auf einfache Weise nutzbar werden, damit die Energiewende beim Wohnen als Gemeinschaftsprojekt funktionieren kann. Genauso einfach, wie bislang Wärme durch Ölheizungen in den Häusern produziert wurde, muss der Strom nun im Quartier über Nebenstraßen hinweg direkt an die Verbraucher geliefert , gespeichert und auch für E-Mobilität genutzt werden können – ohne, dass ein Wohnungsunternehmen gleich zum Energieversorgungsunternehmen mit all den dazugehörigen Pflichten wird. Daher: Keep it simple, Anreiz statt Abschreckung.“

Einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten finden Sie hier.

Forschungsergebnisse zur Optimierung von Heizungsanlagen und Nutzerverhalten hier.

Über den GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel