Meldungen aus Bildung und Wissenschaft – Umsetzung klinisches Risikomanagement
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten verpflichtet Krankenhäuser zur Einführung von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Es gelten die vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verbindlichen für alle Krankenhäuser festgelegten Mindestanforderungen für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme. Demnach müssen die Dokumentation, Analyse, Mehr




