„Länder und Kommunen müssen nachziehen!“

BVMB fordert Auffangregelungen für explodierende Baustoffpreise

Der Preis für Baustahl hat sich inzwischen nahezu verdoppelt. Bei vielen anderen Baumaterialien sind die Einkaufspreise für die Baufirmen inzwischen auch geradezu explodiert. Für nicht wenige Bauunternehmen bewegt sich diese Entwicklung als Folge des Ukrainekriegs und der Wirtschaftssanktionen gegen Russland inzwischen in Richtung Existenzbedrohung. Baumaterial ist zum Teil gar nicht oder nur mit massiven Verzögerungen verfügbar. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat inzwischen reagiert. Ein ministerieller Erlass gesteht Bauunternehmen für Bundesbaumaßnahmen grundsätzlich Preisanpassungen selbst bei laufenden Verträgen zu. „Das ist eine ebenso nötige wie gute Entwicklung“, stellt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) fest. Dem Verband geht das aber nicht weit genug: „Die Länder und Kommunen als große öffentliche Auftraggeber müssen jetzt unbedingt schnell nachziehen“, fordert Gilka unverzügliche Regelungen.

Bundesbauministerium bestätigt höhere Gewalt

Handelt es sich bei den Lieferverzögerungen und Baupreisexplosionen in Folge des Ukrainekriegs um höhere Gewalt? Liegt im Rechtssinn eine sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage vor, die eine nachträgliche Anpassung von Preisen für die Bauunternehmen ermöglicht? Beide Fragen hat das BWMSB klar mit „Ja“ beantwortet. Ein ministerieller Erlass bestätigt diese Bewertung. Laut BVMB wurden die Bundesbehörden angewiesen, bei laufenden und künftigen Vergabeverfahren Stoffpreisgleitklauseln vorzusehen. Dem nicht genug: Das Bundesbauministerium sieht auch eine Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, selbst bei laufenden Bauverträgen die Preise anzupassen.

Beide Vertragsparteien hätten den Bauvertrag in der Annahme geschlossen, die Preise würden sich nur im normalen Rahmen weiterentwickeln und die Materialien seien lieferbar. Das sei aber nicht der Fall. Die Geschäftsgrundlage sei damit erheblich gestört. Deshalb müssten die Auftraggeber bestehende Verträge hinsichtlich der Preise und Bauzeit anpassen.

„Das ist ein sehr wichtiger Schritt“, stellt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka fest. Dieser Erlass des Bundesbauministeriums reicht dem Verband allerdings noch nicht aus: „Die Länder und in der Folge die Kommunen müssen jetzt sehr schnell nachziehen“, fordert er. Sie machten einen sehr großen Anteil an den Auftraggebern der mittelständischen Bauunternehmen aus. Darum sei es umso wichtiger, dass auch die Länderregierungen endlich entsprechende Vorgaben für die nachgelagerten Behörden aufstellten und nicht zögerlich die Situation zulasten der Bauwirtschaft laufen ließen. „Die Länder warten auf den Bund, die Kommunen warten auf die Länder – und die Leidtragenden sind die Bauunternehmen, die trotz explodierender Baustoffpreise ihre Bauleistungen zu den ursprünglichen Vertragspreisen abliefern müssen, bis sich endlich etwas tut“, beklagt Michael Gilka.

„Öffentliche Auftraggeber in besonderer Weise in der Verantwortung“

Deshalb fordert die BVMB auch auf Länder- und kommunaler Ebene Vorgaben für Preisanpassungen und Bauzeitverlängerungen. „Es kann nicht sein, dass die Baufirmen die Preisexplosionen alleine tragen müssen, obwohl sie diese nicht zu verantworten haben und die Auftraggeber am Ende die sind, die in Form der Bauwerke die Materialien nutzen“, bekräftigt Gilka. Gerade die öffentliche Hand sei hier in besonderer Weise in der Verantwortung und müsse nun vor allem schnell und effektiv handeln. Bis es offizielle Vorgaben „von oben“ gibt, appelliert Gilka an öffentliche Auftraggeber, „mit Mut und Fairness voranzugehen“ und den Bauunternehmen, die für sie arbeiten, entgegenzukommen. „Es muss zumindest sichergestellt sein, dass die Preismehrungen durchgestellt oder fair aufgeteilt werden und die Baufirmen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers befürchten müssen, wenn sie nicht pünktlich weiterbauen können, weil sie Baustoffe nicht oder zu spät geliefert bekommen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)
Königswinterer Straße 329
53227 Bonn
Telefon: +49 (228) 91185-0
Telefax: +49 (228) 91185-22
http://www.bvmb.de

Ansprechpartner:
Dirk Stauf
Geschäftsführer Recht
Telefon: +49 (228) 91185-0
E-Mail: stauf@bvmb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel