Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen hält einem Praxistest nicht stand und muss dringend nachgebessert werden, fordern in einer Stellungnahme das Deutsche Aktieninstitut gemeinsam mit BDI, Bitkom, BUJ, DIRK, GDV und VCI. Die von der Bundesregierung angestrebte Digitalisierung braucht Rechtssicherheit.Die letzten beiden Jahre haben gezeigt, welche Chancen virtuelle Hauptversammlungen für Unternehmen und Aktionäre bieten. Bei der Verankerung der virtuellen Hauptversammlung als Option im Aktiengesetz gilt es jedoch, die besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen einer solchen Hauptversammlung zu beachten. Die Gefahr einer zu hohen Anzahl gleichzeitig elektronisch übermittelter Wortmeldungen ohne klare Regelungen, wie diese ausgewählt und begrenzt werden können, ist eines der zentralen Probleme. Der vorliegende Gesetzentwurf, der diesen Anforderungen nicht Rechnung trägt, würde in der Umsetzung zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. In einer gemeinsamen Verbändeposition setzen sich das Deutsche Aktieninstitut sowie die Verbände BDI, Bitkom, BUJ, DIRK, GDV und VCI deshalb für eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs ein, damit das virtuelle Format praktikabel und rechtssicher genutzt werden kann.

Im Einzelnen fordern die Verbände in der heute veröffentlichten gemeinsamen Position insbesondere effektive Gestaltungsmöglichkeiten zur rechtssicheren Handhabung von Fragen und Wortbeiträgen, die zugleich zu einer Entzerrung der Hauptversammlung führen, eine grundsätzliche Pflicht zur Vorabeinreichung von Anträgen, um Zufallsmehrheiten im Fall von Ad-hoc-Anträgen zu vermeiden sowie eine Reform des Beschlussmängelrechts.

„Der Gesetzgeber muss sich von der Idee lösen, dass eine virtuelle Hauptversammlung nichts anderes ist als eine große Teams-Konferenz. Die rechtlichen Anforderungen an eine Hauptversammlung sind um ein Vielfaches höher. Deshalb bedarf es besonderer Regeln – zum Schutz der Aktionäre, nicht zur Einschränkung ihrer Rechte“, erläutert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Auch den Aktionären kann nicht daran gelegen sein, dass Anfechtungsklagen von Einzelaktionären die Handlungsfähigkeit der Unternehmen im schlimmsten Fall über Jahre blockieren.“

„Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, künftig gut strukturierte, zukunftsgerichtete und für alle Aktionäre attraktive virtuelle Hauptversammlungen zu ermöglichen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen gehen an der Realität großer Hauptversammlungen vorbei und sie werden – wie frühere Regelungen in diese Richtung – schlicht keine Anwendung finden“, ergänzt Dr. Claudia Junker, BUJ-Präsidentin und Vorsitzende des BDI-Rechtsausschusses.

„Das Abstimmverhalten wird nicht erst in der Hauptversammlung als Folge einer Generaldebatte geprägt. Die Stimmrechte werden ganz überwiegend zeitlich vor der Hauptversammlung ausgeübt. Wir brauchen daher effektive und rechtssichere Versammlungsformate, die den unmittelbaren Dialog auf Nachfragen und ganz neue Sachverhalte und Entwicklungen in den Fokus stellen“, sagt Berthold Welling, Geschäftsführer für Recht, Steuern und Nachhaltigkeit im Verband der Chemischen Industrie e.V.

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