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  •  GTÜ ruft in Erinnerung: Richtig die Rettungsgasse bilden
  •  Freiraum für Einsatzfahrzeuge – zwischen der ganz linken und den rechts davon liegenden Fahrspuren
  •  Klare Informationen auf der Rückseite der grünen GTÜ-Umweltplakette

Ferienreisezeit ist leider oft auch die Zeit mit besonders vielen Staus auf den Fernstraßen. Im vergangenen Jahr beispielsweise gab es in Deutschland nach Angaben des ADAC das größte Aufkommen im August – mit rund 83.000 Autobahnstaus auf 123.000 Kilometern Länge. Auslöser sind häufig Unfälle. Deshalb ist es so wichtig, schon bei einem sich abzeichnenden Stau eine korrekte Rettungsgasse zu bilden. Sie ermöglicht Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen Helfern eine zügige Fahrt zum Unfallort. Und damit indirekt auch, dass sich der Stau nach der Hilfeleistung schnellstmöglich wieder auflöst.

Aber wie genau wird die Rettungsgasse gebildet? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer, wenn der Verkehr zum Erliegen kommt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hat dafür eine Daumenregel im besten Wortsinn parat: Einfach von oben auf die rechte Hand mit gespreizten Fingern schauen – dann zeigen der Daumen nach links und die Finger nach rechts. Nach diesem Muster wird auch die Rettungsgasse gebildet: Die Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur fahren an den linken Rand der Fahrbahn, und alle Spurenrechts davon weichen nach rechts aus. Doch Vorsicht: Nicht zu weit dorthin fahren. Denn der Standstreifen muss ebenfalls freigehalten werden.

Alles ganz einfach? Die Realität im Straßenverkehr sieht leider anders aus. Denn noch immer werden Rettungsgassen zu selten oder falsch gebildet. Außerdem nutzen uneinsichtige Verkehrsteilnehmer den vermeintlich freien Raum immer wieder, um sich im Stau nach vorn zu drängeln. Das behindert regelmäßig die Arbeit der Rettungskräfte – im schlimmsten Fall können sie nicht nachrücken, weil die Rettungsgasse verstopft ist.

Dem Verursacher solcher Situationen drohen empfindliche Bußen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro“ verhängt werden, zudem sei „die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister“ vorgesehen. Die aktuellen Sätze der Bußgelder sind in einer Vorschrift vom 9. November 2021 geregelt, informiert beispielsweise die hessische Polizei. Und die Beamten erklären weiterhin: „Alle Bußgelder in diesem Bereich sind automatisch mit einem Fahrverbot von einem Monat verbunden.“

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1971 und somit schon seit mehr als 50 Jahren, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Am Anfang waren die Details in § 18, Absatz 9 StVO festgehalten, heute finden sie sich in § 11, Absatz 2. Wer sich aus der eigenen Fahrschulzeit an eine andere Regelung als die heute geltende erinnert, liegt vermutlich richtig. Denn auf mehr als zweispurigen Straßen gilt erst seit 2016 das Gebot, zwischen der linken und allen anderen Fahrspuren eine Rettungsgasse zu bilden. Vorher sollte der Weg für die Helfer in der Mitte der Straße geräumt werden – einfach bei einer geraden Anzahl von Fahrspuren, schwierig bei einer ungeraden Zahl.

Die GTÜ, größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland, unterstützt das Wissen um das richtige Bilden der Rettungsgasse seit 2020 mit einer pfiffigen Lösung: Die Rückseite der von den GTÜ-Partnern auf der Windschutzscheibe angebrachten grünen Umweltplaketten zeigt eine klar aufgebaute Grafik, wie man sich im Stau richtig verhält. Das ist ein wirkungsvoller Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr – nicht nur in der Ferienreisezeit.

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