Abweichung von einer kollektiven Regelung nur durch individuelle Besserstellung
Bei Versorgungsordnungen zur bAV können die Arbeitsvertragsparteien Zusage und Umfang der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich frei gestalten. Aber wie verhält es sich, wenn ein neuer Mitarbeiter bei seinem Vorarbeitgeber über eine individuelle Versorgung versichert ist und der neue Arbeitgeber seine betriebliche Mehr





