Die Ausweitung der „besonderen Betreuungsleistungen“ in Apotheken sind ein Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit und gefährdet die Patientensicherheit, kritisiert der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten das Schiedsurteil zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz.

Patientinnen und Patienten können zukünftig anspruchsvolle Beratungen zur Arzneimittelsicherheit, Blutdruckkontrollen und Asthmatikerschulungen in Apotheken als Kassenleistung erhalten. „Die politische Entscheidung, ärztliche Leistungen in die Apotheken zu verlagern, ist sehr bedenklich. Das ist nicht nur ein Eingriff in unsere ärztliche Therapiefreiheit, sondern gefährdet auch die Patientensicherheit. Die Versorgungsqualität wird darunter leiden“, kritisiert BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck die Maßnahme.

Rechtliche Grundlage ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) aus dem Jahr 2020. Bislang hatten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband über die Höhe der Honorare gestritten. Diese wurden nun von der Schiedsstelle festgelegt, womit die neuen Leistungen in Kraft treten. Dazu zählen u.a. Beratungen für Organtransplantierte, Krebspatienten, Diabetiker und Patienten mit Bluthochdruck.

„Gerade diese Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen internistischen Krankheitsbildern können in der Apotheke nicht adäquat beraten werden. Apothekerinnen und Apotheker haben überhaupt nicht die Übersicht über Komorbiditäten oder die notwendigen Informationen, wie z.B. Laborwerte, um eine medizinisch sachgerechte Empfehlung geben zu können. Darüber hinaus sind sie nicht dafür ausgebildet, diese Informationen zu interpretieren. Die Wechselwirkungen, Interaktionen und Kontraindikationen im Zusammenhang mit dem individuellen Therapieziel abzuwägen, ist eine ärztliche Aufgabe“, so Neumann-Grutzeck.

„Es ist mir schleierhaft, wie Apotheker meine nierentransplantierten Patienten in Unkenntnis der aktuellen Nierenfunktion über ihre medikamentöse Therapie beraten sollen“, meint auch BDI-Vizepräsident PD Dr. med. Kevin Schulte, stellvertretender Klinikdirektor der Klinik für Nieren- und Hochdruckkrankheiten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.

Der Berufsverband erwartet darüber hinaus, dass Patientinnen und Patienten durch die „Zweitmeinung light“ eher verunsichert werden, als dass dadurch ein besseres Medikationsmanagement erreicht wird. „Wenn ein Apotheker wegen einer Verordnung Bedenken hat und den Patienten darauf anspricht, sitzt er bestenfalls am nächsten Tag wieder bei mir in der Praxis. Im schlimmsten Fall nimmt er ein Medikament nicht und schadet so seinem Behandlungserfolg. Diesen Vertrauensverlust müssen wir dann erst einmal wieder gutmachen“, so die BDI-Präsidentin, die selbst in einer diabetologischen Schwerpunktpraxis in Hamburg tätig ist.

„Was wir stattdessen benötigen, sind digitale Medikationspläne, die sektorenübergreifend jederzeit zur Verfügung stehen, um die Fehleranfälligkeit an den Schnittstellen zu reduzieren. Es wäre schön, wenn die Politik die ohnehin knappen Ressourcen der Versicherten in medizinisch sinnvolle Projekte investiert, die die Versorgung verbessern, anstatt die Apotheken mit einem fragwürdigen Konjunkturprogramm zu stärken. Es gibt eine bewährte und klare Aufgabenverteilung zwischen Ärzten und Apothekern. Dabei sollte es im Sinne der Patientinnen und Patienten auch bleiben“, so Neumann-Grutzeck.

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