Dem Einberufungsverlangen auf eine außerordentliche Hauptversammlung durch die Maruho wird nicht nachgekommen
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) wird dem Einberufungsverlangen der Maruho Deutschland GmbH gem. § 122 Abs. 1 AktG auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die das am 15. Juli 2022 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, erörtern soll, Mehr





