Stellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen sorgen für mehr Platz am Straßenrand, freie Flächen im öffentlichen Raum, bessere Sichtzonen im Straßenverkehr und sicheren, gut erreichbaren und oft „rund um die Uhr“ verfügbaren Parkraum. Dadurch sind Parkhäuser und Tiefgaragen ein wichtiges Element im innerstädtischen Mobilitätsmix und für die individuelle Erreichbarkeit und Attraktivität von Innenstädten unverzichtbar.

Wenn im Parkhaus „die Lichter ausgehen“
Doch was passiert, wenn im Parkhaus „die Lichter ausgehen“? Im Normalfall kommt das so gut wie nie vor, zumal Notstromaggregate das Funktionieren wichtiger Systeme, wie Brandschutz- und Lüftungsanlagen, Schranken, Aufzüge etc., gewährleisten. Auch ist eine durchgängige Mindestbeleuchtung im laufenden Betrieb von Parkhäusern gesetzlich vorgeschrieben. Doch diese könnte angesichts stark steigender Strom- und Energiepreise bald nicht mehr leistbar sein. Die letzte Konsequenz wären Teilschließungen, um Beleuchtungs- und damit Stromkosten einzusparen.  

Michael Kesseler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Parken e.V., warnt: „Betreiberinnen und Betreiber von Parkhäusern, darunter auch viele Städte und Gemeinden, befinden sich seit Corona im ,Ausnahmezustand‘. Diese Situation in Kombination mit den stark steigenden Kosten für Energie und Strom lässt befürchten, dass viele Parkhäuser und Tiefgaragen demnächst nicht mehr den üblichen Normalbetrieb anbieten können – zumindest, was das Thema Beleuchtung angeht. Bei einem weiteren ungebremsten Anstieg der Energiekosten werden die wirtschaftlichen Belastungen für die Parken-Branche bald nicht mehr tragbar sein.“  

Appell an Politik und Bundesregierung
Der Bundesverband Parken e.V. appelliert daher an Politik und Bundesregierung, auf eine Deckelung der Strompreise hinzuwirken. Michael Kesseler führt dazu aus: „Der laufende Betrieb eines Parkhauses ist stark von der Energiepreisentwicklung abhängig. Ohne  eine möglichst baldige ,Strompreisbremse‘ werden die Betreiberinnen und Betreiber von Parkhäusern und Tiefgaragen die Standards des bewirtschafteten Parkens vielerorts kaum noch halten können. Dazu zählt auch eine durchgängige  Beleuchtung, die im Normalbetrieb gesetzlich vorgeschrieben ist. Und obwohl viele Parkhausbetreiberinnen und -betreiber bereits mit energiesparenden LED-Systemen arbeiten, reicht das in der aktuellen Situation nicht aus, um zu verhindern, dass  der Betrieb insgesamt zu einem Minusgeschäft wird.“

Durch die Umsetzung einer Mindestbeleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen und den Einsatz von LED kann die Parken-Branche einen wichtigen Beitrag zu den Energieeinsparungen im Herbst/Winter 2022/23 leisten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Parken e.V.
Richartzstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 (221) 2571017
Telefax: +49 (221) 2571019
http://www.parken.de

Ansprechpartner:
Wibke Spießbach
Kommunikation, PR und Vernetzung
Telefon: +49 (221) 25710-17
E-Mail: wibke.spiessbach@parken.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel