Für gehörlose Menschen ist der kommunikative Austausch als Voraussetzung für das Leben in der Gesellschaft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Um am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können, ist vor allem diese Personengruppe in vielen Bereichen auf die Unterstützung durch sogenannte Kommunikationshilfen wie z. B. Gebärdensprachdolmetschende oder Schriftdolmetschende angewiesen. Darüber hinaus sind weitere behinderungsbedingte Aufwendungen wie Fahrtkosten, Zusatztechnik oder Verschleiß technischer Geräte zu berücksichtigen. Gerade die Corona-Pandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für gehörlose Menschen zusätzlich erschwert.

Daher hat der Bayerische Landtag am 06. April 2022 beschlossen, dass gehörlose Menschen in Bayern zum teilweisen Ausgleich der vorgenannten Belastungen auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 145 € erhalten sollen. Diese anrechnungsfreie Einmalzahlung ist an keinen bestimmten Verwendungszeck gebunden und erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

„Gerade gehörlose Menschen trafen Kontaktbeschränkungen in der Coronapandemie in besonderem Maße. Die Bayerische Einmalzahlung soll auch diejenigen Mehraufwendungen ausgleichen, die durch die erschwerte Kommunikation mit Mitmenschen in Krisenzeiten angefallen sind“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.

Anspruch auf Ausgleich für ihre behinderungsbedingten Mehraufwendungen haben gehörlose Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und für die zum 01. Juni 2022 das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis eingetragen war. Ab jetzt bis zum 28. Februar 2023 kann der Antrag auf Einmalzahlung für Gehörlose online oder in Papierform beim ZBFS gestellt werden.

Informationen zur Einmalzahlung für Gehörlose sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/index.php

Auf dieser Website finden sich zudem umfassende Informationen rund um die Einmalzahlung und Antragstellung. 

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