Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat heute seine neue Satzung verabschiedet. Die Delegiertenversammlung, das oberste Beschlussgremium der Organisation, verständigte sich anlässlich einer außerordentlichen Sitzung in Berlin darauf, dass der BDZV künftig von einem Vorstand geführt wird. Dieser ersetzt das bisherige Präsidium.

An der Spitze des Vorstands stehen künftig drei Vorsitzende; zwei sind ehrenamtlich tätig, eine(r) kommt aus dem Hauptamt, nämlich der/die Hauptgeschäftsführer/in. Aktuell ist dies Sigrun Albert, die seit 1. April die Berliner Geschäftsstelle leitet.

Angesichts der Bedeutung des Themas Medienpolitik für den BDZV werden die beiden ehrenamtlichen Vorstände gemeinsam dafür zuständig sein. Darüber hinaus kann der Vorstand aus bis zu sechs weiteren Ressort-Vorständen bestehen. Zurzeit ist die jeweilige Zuständigkeit für die Themen Märkte, Journalismus, Trends & Innovation sowie Recht vorgesehen.

„Dies ist ein weiterer Meilenstein in der Verbandsgeschichte“, erklärte BDZV-Präsident Dr. Mathias Döpfner, zugleich Vorstandsvorsitzender Axel Springer SE, der mit dem heutigen Tag sein Amt, wie von ihm bereits angekündigt, nach insgesamt sechs Jahren niederlegt.

„Wir leben in stürmischen Zeiten“, ergänzte Döpfner mit Blick auf die Herausforderungen durch die Pandemiefolgen, den Krieg in der Ukraine und eine zunehmende gesellschaftliche Spaltung. Doch sei der BDZV so schlank, flexibel und professionell aufgestellt, dass die Verleger-Organisation auch bei schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die gemeinsamen Interessen der Branche unter neuer Führung weiterhin erfolgreich vertreten werde.

Als größten und wichtigsten Erfolg, den der BDZV in seiner jüngeren Geschichte verbuchen konnte, hob Döpfner die Durchsetzung eines robusten Leistungsschutzrechts hervor mit der Folge, dass Gatekeeper erstmals überhaupt Zahlungen an Verlage leisten. Es sei die Grundlage, dass digitaler Journalismus, „der unser aller Zukunft ist, überhaupt je ein Geschäftsmodell werden kann“.

Döpfners Vorgänger im Amt, der Herausgeber der Kölnischen Rundschau Helmut Heinen, würdigte den scheidenden Präsidenten. Dieser habe sich „in sehr hohem Maß mit den Positionen unserer Branche insgesamt identifiziert und unsere Interessen jederzeit überzeugt und überzeugend vertreten“.

„Der BDZV ist mit der Präsidentschaft Döpfner nun der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger“, führte Heinen weiter aus. Das bringe Döpfners Selbstverständnis zum Ausdruck, „dass wir nicht die physische Darreichungsform des bedruckten Papiers als den Wesenskern unserer Arbeit begreifen, sondern den Qualitätsjournalismus, also die für unsere demokratische Gesellschaft so unverzichtbaren Inhalte“.

Zu den Schwerpunkten der Präsidentschaft Döpfner zählten darüber hinaus unter anderem ein neues Kartellrecht für Gatekeeper, das ein deutlich früheres Eingreifen des Bundeskartellamts gegenüber großen Plattformen zum Schutz der Presseverlage ermöglicht und das aktuell nochmals verschärft wird; die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte von 19 auf 7 Prozent; die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Auseinandersetzungen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkt sowie das Bekenntnis der früheren wie der amtierenden Bundesregierung im Koalitionsvertag zur Sicherstellung einer flächendeckenden Zustellung der Presse.

Die geänderte Satzung muss noch in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Charlottenburg eintragen werden. Auf dieser Basis kann dann ein neuer Vorstand gewählt werden. Bis dahin führt das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus drei Vize-Präsidenten, den Verband.

Abschließend zitierte der scheidende BDZV-Präsident gleichsam als Appell an die Branche eine Zeile aus dem „Liberty Song“ des Politikers und Philosophen John Dickinson: „United we stand, divided we fall.“ Mathias Döpfner verband dies mit einem „Danke für eine gute gemeinsame Zeit!“

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