
GIN-Expertenwissen für den TÜV
Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung und erforderlichenfalls auch für die fachgerechte Instandsetzung sorgen. Das ist Mehr