•  Wer eine rosafarbene HU-Plakette auf dem Autokennzeichen hat, muss im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung
  •  Im kommenden Jahr neu erteilte Plaketten verweisen auf die nächste HU in den Jahren 2025 (Orange) oder 2026 (Blau)

Wer den Code kennt, sieht schon von weitem, wann ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug seine nächste Hauptuntersuchung absolvieren muss. Darüber gibt die runde Plakette Auskunft, die vom Prüfer nach bestandener HU auf das hintere Kennzeichen geklebt wird. „Von dieser Plakette lässt sich das Jahr des HU-Termins über die Farbgebung auf einen Blick schon aus größerer Entfernung ablesen“, erklärt Marco Oehler, Technischer Leiter bei der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Aus der Nähe ist dann der konkrete Monat zu erkennen: Die beiden Ziffern in der Mitte stehen für das Kalenderjahr. Die Position der Plakette verweist auf den spätestmöglichen Monat der Hauptuntersuchung – es handelt sich um den Monat, dessen Zahl in der Abfolge der zwölf Kalendermonate auf der Zifferblatt-ähnlichen Skala oben steht.

Farbenspiel und Zifferblatt: Wie das konkret aussieht, macht ein Beispiel für eine Hauptuntersuchung im kommenden Jahr deutlich. Wer mit seinem Fahrzeug im März 2023 zu HU muss, hat eine rosafarbene Plakette auf dem Kennzeichen. Die Ziffer „3“ steht dabei oben, die beiden schwarzen Orientierungsmarkierungen zwischen den Ziffern „1“, „12“ und „11“ stehen am rechten Rand. Jeder Kraftfahrzeughalter sollte sich mit dem System vertraut machen, rät die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland – und sich einen regelmäßigen Blick auf das eigene Kennzeichen angewöhnen. „So hat man den eigenen HU-Termin stets im Blick und kann ihn pünktlich einhalten“, sagt GTÜ-Fachmann Oehler. „Sehr hilfreich ist auch der Erinnerungsservice, den unsere Prüforganisation allen Kunden auf Wunsch anbietet.“ Der Link: HU-Erinnerung.

Sechs Richtige für die Hauptuntersuchung: Das Farbenspiel der im Jahr 1961 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten HU-Plaketten wird nicht beliebig festgelegt, sondern folgt seit 1980 einem festen, sich ständig wiederholenden Takt. Die Reihenfolge lautet dabei Rosa – Grün – Orange – Blau – Gelb – Braun. Sind alle sechs Farben vergeben worden, beginnt die Abfolge wieder von vorn. Das Schema ist also jünger als die Plakette selbst: Bei deren Einführung 1961 war das erste Siegel noch weiß, später folgten verschiedene Farben. Die heutige gültige Farbpalette wurde 1974 festgelegt, die aktuelle Abfolge sechs Jahre später. Zwischenzeitlich gab es ab den 1980er-Jahren noch ein zweites Prüfsiegel, die sechseckige, sogenannte AU-Plakette für die bestandene Abgasuntersuchung. Im Zuge einer sinnvollen Vereinfachung wurden HU- und AU-Plakette ab dem Jahr 2010 miteinander vereint.

Vorläufer in der DDR: Eine eigene Vorgeschichte der heutigen HU-Plakette schrieben die Verkehrskontrollbehörden in der damaligen DDR. Zwei Jahre nach der Plakettenpremiere in der Bundesrepublik gab es dort ab dem Jahr 1963 für die bestandene Technische Überprüfung eines Fahrzeugs ebenfalls eine farbige Plakette (ab 1980 einen Aufkleber) auf dem hinteren Kennzeichen.

GTÜ schreibt Erfolgsgeschichte: Nach der deutschen Wiedervereinigung fiel im Jahr das Monopol für Hauptuntersuchungen. Seit November 1990 führt die GTÜ mit ihrem großen Know-how diese für die Verkehrssicherheit sowie den Umweltschutz so wichtige hoheitliche Leistung aus. Die heute mehr als 1.000 Partnerbüros der GTÜ haben an über 10.000 Prüfstützpunkten im ganzen Bundesgebiet allein im Jahr 2021 mehr als 4,79 Millionen HU ausgeführt. Dazu kamen 3,47 Millionen weitere Prüfungen im hoheitlichen Bereich wie zum Beispiel Einzelgutachten.

Gut vorbereitet für 2023: Ins neue Jahr starten die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Ingenieure gut vorbereitet mit frischen Prüfplaketten. Diese sind als Aufkleber aus retroreflektierender Folie ausgeführt und haben eine spezielle Prägung, welche die Plakette bei der Entfernung vom Kennzeichen zerstört. Die beiden entscheidenden Farben für das laufende Jahr sind diesmal Orange und Blau: Die orangefarbene Plakette erhalten Fahrzeuge, die nach bestandener HU wie üblich nach zwei Jahren – also 2025 – wieder bei der Prüforganisation vorgeführt werden müssen. Eine Ausnahme gibt es für erstmals zugelassene Neuwagen: Bei ihnen ist die nächste HU erst nach drei Jahren notwendig. Deshalb bekommen sie 2023 eine blaue Plakette für das Jahr 2026. Rosa, Orange und Blau sind damit die Trendfarben 2023 – zumindest bei der Hauptuntersuchung

Über die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 5.000 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige, Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sowie deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an über 10.400 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 97676-0
Telefax: +49 (711) 97676-199
http://www.gtue.de

Ansprechpartner:
Frank Reichert
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (711) 97676-620
Fax: +49 (711) 97676-609
E-Mail: frank.reichert@gtue.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel