Am Montag, dem 12.12.2022, findet in Brüssel zum künftigen Grenzausgleichsmechanismus im Zusammenhang mit dem CO2-Emissionsrechtehandel eine weitere Verhandlungsrunde der europäischen Institutionen – ein sogenannter Trilog – statt. Bis zum Jahresende wird ein Abschluss der Gespräche angestrebt. Während sich die Einführung der CO2-Abgabepflicht für Importe bereits abzeichnet, ist eine Entlastung der Exporte in Drittländer außerhalb der EU von den CO2-Kosten ungewiss.

Dazu Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl:

„Eine echte Entlastung auch der Exporte ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen wirksamen Grenzausgleich. Die Unternehmen der Stahlindustrie haben sich auf den Weg gemacht, um ihre Produktion auf klimaneutrale Verfahren umzustellen.

Nicht nur die in einer Übergangszeit weiter notwendige konventionelle Stahlproduktion, sondern auch die grünen Stahlprojekte wären auf Drittmärkten nicht wettbewerbsfähig, wenn keine Lösung für die Exporte gefunden wird.

Eine freie Zuteilung für Exporte, wie sie auch vom Europäischen Parlament gefordert wird, ist dafür alternativlos. Andernfalls wären in Deutschland 20 Prozent der Stahlproduktion bedroht. Wir appellieren an Ratspräsidentschaft und EU-Parlament, in dieser elementaren Frage keine falschen Kompromisse zu schließen.“ 

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