Für die Soziale Wohnraumförderung stehen in den kommenden vier Jahren so viele Mittel bereit, wie nie zuvor. Bis 2026 sind für den Bau und die Sanierung von bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein mehr als eine Milliarde Euro an Fördermitteln verfügbar. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (20. Dezember) das Programm der Sozialen Wohnraumförderung und die geplanten Grundzüge für die neue Förderperiode dem Kabinett vorgestellt.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Die Bedingungen der sozialen Wohnraumförderung zu verbessern, ist schön und gut. Das wichtige Thema „Fehlbelegung“ bleibt jedoch ungelöst. Von Fehlbelegung spricht man, wenn Mieter nach Einzug die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überschreiten und die geförderte Wohnung mit den preisgebundenen, niedrigen Mieten weiter nutzen.

Die Fehlbelegung ist mutmaßlich ein schlafender Riese und niemand traut sich, diesen zu wecken. Datengrundlagen sind in Schleswig-Holstein bei der Fehlbelegung Fehlanzeige. Dabei fehlen diese Wohnungen der Zielgruppe mit geringem Einkommen. Jüngst haben vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag Studenten auf das Problem aufmerksam gemacht, wie schwierig es für einkommensschwache Studenten ist, eine Wohnung in den Universitätsstädten zu finden.

Das Gegenargument, eine Fehlbelegungsabgabe sei zu bürokratisch, überzeugt im Zeitalter der Digitalisierung nicht. Wer Wohngeld bezieht, muss auch alle 12 Monate einen neuen Antrag stellen. Wer die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau überschreitet, könnte beispielsweise statt der Sozialmiete dann die ortsübliche Miete bezahlen. Die Differenz könnte der sozialen Wohnraumförderung zufließen und diese noch attraktiver machen.

Auch die Behauptung, eine Fehlbelegungsabgabe führe zu sozialen Ghettos, hält einer genauen Betrachtung nicht stand. Fehlbelegende Mieter könnten in der Sozialwohnung bleiben. Aufgrund des gestiegenen Einkommens sind die Mieter auch in der Lage, die ortsübliche Miete zu zahlen. Diese ist niedriger als die Neuvertragsmiete, die bei einem Wohnungswechsel anfiele. Mieter ziehen erfahrungsgemäß um, weil sich die familiären Umstände, z. B. durch Nachwuchs oder die Arbeit bei einem neuen Job an einem anderen Ort ändern.“

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