Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist ihre Mitglieder darauf hin, noch fehlende Erklärungen zeitnah einzureichen.

„Wer seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig übermittelt, muss mit Verspätungszuschlägen und Geldstrafen rechnen“, warnt Gero Hagemeister, der Vorsitzende des Rechts- und Steuerausschusses der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich auch ohne persönliche Aufforderung durch die Finanzverwaltung. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wurde öffentlich bekannt gemacht.

Bei Geschäftsgrundstücken orientiert sich die Grundsteuer am vereinfachten Sachwertverfahren. Dieses stellt für die Wertermittlung auf die gewöhnlichen Herstellungskosten für die jeweilige Gebäudeart und den Bodenrichtwert ab. „Für die Erklärung müssen beispielsweise Angaben zu den Bruttogrundflächen und die Bodenrichtwerte gesammelt werden. Hierfür sollte ausreichend Zeit eingeplant werden“, so Hagemeister.

Mit den übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert zum Stichtag 1. Januar 2022 und erlässt einen Grundsteuerwertbescheid sowie parallel einen Grundsteuermessbescheid. 

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Damit ist für die tatsächliche Höhe der Grundsteuer B ab 2025 entscheidend, wie die Kommunen ihre Hebesätze für die kommenden Jahre gestalten. Hier liegt NRW im Vergleich zu den Bundeswerten bereits auf einem Spitzenniveau. Hagemeister weist auf die Verantwortung der Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze hin: „Es wurde Aufkommensneutralität zwischen alter und neuer Grundsteuer versprochen. Dieses Versprechen müssen die Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze umsetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel