Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass das Landgericht Köln am 9. Dezember 2022 festgestellt hat, dass die Zustimmungsbeschlüsse des seinerzeitigen Vorstandes und des seinerzeitigen Aufsichtsrates des Unternehmens vom 1. und 27. Oktober 2021 zu dem mit ad hoc-Mitteilung vom 2. November 2021 vom seinerzeitigen Vorstand mitgeteilten Börsengang der Biofrontera Inc. durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen, rechtswidrig sind.

Das Gericht hat festgestellt, dass die vorgeschriebene vorherige Genehmigung des Börsengangs durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen durch die Hauptversammlung rechtswidrig nicht eingeholt wurde. In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht aus: "Vorliegend hat die Beklagte [Biofrontera AG] bezüglich ihrer Tochtergesellschaft BINC [Biofrontera Inc.] einen kolossalen Kontrollverlust eingeleitet, indem mit der Billigung des Börsengangs zugelassen wurde, dass Drittinvestoren die Mehrheit in der Tochtergesellschaft unter Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts der Muttergesellschaft übernehmen."

Darüber hinaus kommt das Gericht zu dem Schluss, dass "aus dem Kontrollverlust [über die Biofrontera Inc.] zwangsläufig erhebliche Vermögensverluste für die Beklagte [Biofrontera AG] und ihre Aktionäre resultieren". Das Feststellungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Börsengang bleibt von dem Gerichtsurteil unberührt.

Da alle an den Beschlüssen beteiligten seinerzeitigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wurden den seinerzeitigen Vorstandsmitgliedern Herrn Prof. Dr. Lübbert und Herrn Lutter sowie den seinerzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Granzer, Herrn Baumann, Herrn Dr. Borer, Herrn Eyring, Herrn Weber und Frau Prof. Dr. Ruhwedel Streitverkündungsschriften wegen möglicher Schadensersatzansprüche gegen diese zugestellt.

Über die Biofrontera AG

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist. Das Leverkusener Unternehmen entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz®, ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz® wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. In Europa vertreibt das Unternehmen zudem die Dermokosmetikserie Belixos®, eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera hat als eines der wenigen deutschen Unternehmen eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) gelistet. http://www.biofrontera.com/

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