• BaFin verhängt Moratorium
  • Kundeneinlagen durch gesetzliche Entschädigungseinrichtung und privaten Einlagensicherungsfonds geschützt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12 Januar 2023 über die North Channel Bank GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (ESF) angeschlossen.

Die EdB schützt Einlagen von Kundinnen und Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger. Zudem haben Einlegerinnen und Einleger für sechs Monate nach Einzahlung einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen bis zu 500.000 Euro, wenn die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing z.B.: dem Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Beträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind im Entschädigungsfall durch den Einleger gesondert schriftlich glaubhaft zu machen.

Über diesen Betrag hinausgehende Kundeneinlagen werden vom Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. nach Maßgabe des Statuts des Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Mio. EUR pro Einleger geschützt.

Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über diese kann grundsätzlich weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Wenn die BaFin förmlich feststellen sollte, dass die North Channel Bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen (Entschädigungsfall), wird sich der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. unaufgefordert auch im Namen der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH mit den geschützten Einlegern in Verbindung setzen, um diese zu entschädigen.

Einlegerinnen und Einleger erhalten weitere Informationen online unter edb-banken.de, einlagensicherungsfonds.de oder telefonisch unter + 49 30 5900 1196 0.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 1663-0
Telefax: +49 (30) 1663-1399
http://www.bankenverband.de/

Ansprechpartner:
Thomas Schlüter
Leiter Media Relations
Telefon: +49 (30) 1663-1230
E-Mail: thomas.schlueter@bdb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel