Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten um ambulante Fälle gibt es seit Jahrzehnten, sei es durch den AOP-Vertrag oder durch die über 1.700 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Krankenhaus-Trägerschaft.

Im nächsten Jahrzehnt wird sich die Art des Wettbewerbs aufgrund des Fachkräftemangels aber wandeln. Wir erleben in der freien Wirtschaft einen Wandel hin zu einem „Anbietermarkt“, d.h. diejenigen die qualifizierte Arbeitskraft anbieten, bestimmen zunehmend die Bedingungen. Deswegen werden Vertragsärzte und Krankenhäuser zukünftig mehr um Personal als um Patienten konkurrieren. Es wird für alle Anbieter „zu viel Arbeit“ bei „zu wenig“ Personal vorhanden sein.

Unter dieser Prämisse müssen die Herausforderungen der Zukunft angepackt werden. Dabei stehen zwei Ziele im Mittelpunkt: 

  1. Wettbewerbsneutralität der Vergütungssysteme (d.h. es gilt ein Preis für eine Leistung unabhängig davon, von wem oder wo sie erbracht wird) und
  2. Komplexitätsreduzierung, wo immer möglich, um Versorger nicht von ihren eigentlichen Aufgaben oder damit verbundenen, oft langfristigen Investitionsentscheidungen abzuhalten.

„Wir können es uns nicht mehr leisten, die gleichen Leistungen in vier verschiedenen Vergütungssystemen unterschiedlich abzubilden“, sagt Thomas Czihal, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI Berlin). „Vor diesem Hintergrund liegt meine Hoffnung in der Umsetzung § 115f SGB V, der einheitliche Bedingungen für Vertragsärzte und Krankenhäuser schaffen könnte. Dabei bin ich überzeugt, dass Vertragsärzte den Wettbewerb mit Krankenhäusern nicht fürchten müssen. Ihre schlanken und effizienten Organisationsstrukturen wiegen mögliche Skaleneffekte von Krankenhauskonzernen mehr als auf.“

Dieses und weitere spannende Themen auf dem BVASK-Kongress am 27. Und 28. Januar in Düsseldorf.

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