Erst seit einem Jahr steht die neue Tierschutz-Hundeverordnung, die unter anderem bundesweit die Nutzung von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften, tierschutzwidrigen „Hilfsmitteln“ bei Hunden verbietet, egal ob zu
Trainings-, Erziehungs- oder sonstigen Zwecken. Nun will die von der SPD unter Senatorin Iris Spranger geleitete Senatsverwaltung für Inneres noch vor der Wiederholungswahl im Februar eine Bundesratsinitiative zur Abstimmung durchdrücken, durch die eine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Stachelhalsbändern bei Diensthunden jeglicher Art erwirkt werden soll. Diese Ausnahmeregelung soll sowohl für Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingszwecke als auch für den Einsatz von Diensthunden bei Polizeiaktionen gelten. Hierzu kommentiert Xenia Katzurke, Tierärztin für Verhaltenstherapie und Hundetrainerin im Tierheim Berlin: 

„Stachelhalsbänder sind Tierquälerei. Nicht nur verstoßen sie gegen das Tierschutzgesetz, es gibt auch überhaupt keine Notwendigkeit, Hunde bei der Ausbildung oder im Einsatz Schmerzen und Leiden auszusetzen. Die Ausbildung mittels tierschutzkonformer Methoden wird bereits von einigen Diensthundelehrwarten unabhängig von der Tierschutz-Hundeverordnung umgesetzt – es ist hinreichend bewiesen, dass sie funktioniert. Dagegen kann man sich auf einen Hund, der im Zweifel mit Gewalt gefügig gemacht wird, im Ernstfall nicht wirklich verlassen. Die Polizeihundeausbilder, die sich nicht in der Lage sehen, Hunde tierschutzkonform auszubilden, müssen entsprechend nachgeschult und damit in die Lage versetzt werden, dass sie moderne und tierschutzgerechte Trainingsmethoden umsetzen können. Stattdessen wäre es ein absolutes Unding, eine Ausnahme für den Gebrauch von Stachelhalsbändern ins Tierschutzgesetz zu integrieren – das wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot und nicht im Sinne des Staatsziels Tierschutz.“

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