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Zum Bildungsgipfel 2023 der Bundesregierung weist Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin:

„Bildung ist eines der zentralen Elemente einer guten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Der Deutsche Pflegerat fordert daher für die Pflege- und Gesundheitsfachberufe die Einberufung eines eigenen Bildungsgipfels.

Die Bildungsherausforderungen in der Pflege und in der Gesundheitsversorgung sind enorm. In der Langzeitpflege hat Deutschland den niedrigsten Bildungsstandard der Pflegenden in Europa. Die Bildungsstruktur in der Pflege ist trotz eines bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetzes für Pflegefachpersonen stark zersplittert. Dies gilt vor allem für die Pflegeassistenzausbildung. Jedes Bundesland hat hier seine eigenen Regelungen. Und dies obwohl der Anteil an Pflegeassistenten in der stationären Langzeitpflege rund 50 Prozent des Pflegepersonals beträgt.

Der Koalitionsvertrag sieht eine Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz vor. Dies wird jetzt aber im Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz unterlaufen. Die Sicherstellung der Pflege ist damit gefährdet.

Benötigt werden darüber hinaus verbindliche, bedarfsgerechte Akademisierungsquoten und eine Etablierung von Arbeitsfelddefinitionen und Einsatzgebieten hochschulisch ausgebildeter Pflegefachpersonen.

Eingebunden sein muss dies in ein gestuftes und durchlässiges einheitliches Bildungssystem der gesamten Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Deutschland. Bildung kann nur gemeinsam gelingen. Daher benötigen die Pflege- und Gesundheitsfachberufe einen eigenen Bildungsgipfel.“

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats. 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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