Der Medienverband der freien Presse und die Journalistengewerkschaften einigten sich in der 6. Verhandlungsrunde gestern Abend in Hamburg auf den Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften rückwirkend zum 1. September 2022 mit einer Laufzeit von 25 Monaten.

Die Tarifgehälter werden mit dem Aprilgehalt 2023 um 4,4 Prozent angehoben. Ab 1. März 2024 steigen die Gehälter um einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 125 Euro. Ab April 2023 erhalten die Redakteurinnen und Redakteure sowie die Volontärinnen und Volontäre eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 125 Euro bis zum Ende der Laufzeit am 30. September 2024. Teilzeitmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erhalten die Prämie anteilig. Sie ist mit bereits geleisteten Prämienzahlungen verrechenbar. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben wahlweise die Möglichkeit, die monatliche Inflationsausgleichsprämie in Teilen oder insgesamt als Einmalbetrag vorzeitig auszuzahlen. Volontärinnen und Volontäre erhalten ebenfalls eine lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 4,4 Prozent ab April 2023 und ab 1. März 2024 eine Festbetragserhöhung von 100 Euro. 

Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages werden die Tarifparteien über die Integration von Online-Redakteurinnen und -Redakteuren in den Geltungsbereich der Tarifverträge verhandeln. Aus Sicht des MVFP ist hierfür neben systematischen Überarbeitungen auch eine Modernisierung der Tarifwerke erforderlich. Weiterhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien, den Beschäftigungssicherungstarifvertrag, wonach in Notlagen von den Tarifen abgewichen werden kann, bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. 

„Mit dieser Einigung ist den Tarifvertragsparteien eine tragfähiges Verhandlungsergebnis in einer für beide Seiten schwierigen Situation gelungen“, erklärte MVFP-Justitiar Dirk Platte. „Den Tarifvertragsparteien war es dabei ein Anliegen, den Einstieg in den journalistischen Beruf finanziell attraktiv zu halten.“

Es wurde eine Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses bis zum 4. April 2023 vereinbart.

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