Die außerordentliche Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG hat gestern dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Studio Babelsberg AG und ihrer Mehrheitsaktionärin, der Kino BidCo GmbH, zugestimmt. Der Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wirksam.

Der Abschluss des Vertrages ist ein wichtiger Schritt für die zukünftige Integration von Studio Babelsberg in die Cinespace Studios, eine globale Plattform, die sich auf die Entwicklung, das Management und den Betrieb von Studioflächen und dazugehörigen Einrichtungen für die Film-, Fernseh- und digitale Medienproduktionsindustrie spezialisiert hat. Damit beginnt ein neues Kapitel für das Studio unter neuer Leitung, das es Studio Babelsberg AG ermöglicht, neue Ressourcen und Expertise zu nutzen, um über Kinospielfilme hinaus zu expandieren und diese verstärkt auf lokale deutsche Produktionen sowie Serienproduktionen für Fernsehen und Streamingdienste anzuwenden.

„Die Integration mit den Cinespace Studios wird neue Möglichkeiten schaffen und das Geschäft der Studio Babelsberg AG langfristig weiterentwickeln", so Andy Weltman, Co-CEO der Studio Babelsberg AG. „Ziel ist es, die aktuelle Unternehmensstrategie der Studio Babelsberg AG weiterzuführen und insbesondere die Marktposition von Studio Babelsberg im Bereich der Spielfilmproduktion in Kombination mit den tiefgehenden Erfahrungen der Cinespace Studios im Bereich Streaming und Fernsehen zu nutzen. Wir freuen uns auf dieses nächste Kapitel, in dem wir unsere Beziehungen zu lokalen deutschen Produktionen ausbauen und weiterhin ein führender internationaler Standort für Kreative in der TV- und Filmindustrie bleiben werden“.

Im Zuge des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags haben die Aktionäre der Studio Babelsberg AG die Möglichkeit, ihre Aktien an der Studio Babelsberg AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 3,65 Euro je Aktie an die Kino BidCo GmbH zu veräußern. Dieser Wert wurde im Rahmen eines von der Studio Babelsberg AG und der Kino BidCo GmbH gemeinsam in Auftrag gegebenen Wertgutachtens nach IDW S1 durch den Gutachter ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH ermittelt. Der gerichtlich bestellte Wirtschaftsprüfer, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschafsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, hat die Angemessenheit der vorgenannten Abfindung bestätigt. Die Frist für den Erwerb der Aktien endet zwei Monate nach dem Tag der Eintragung des Vertrags in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam. Der Vertrag sieht darüber hinaus eine jährliche Ausgleichszahlung für Aktionäre, die ihre Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien an die Kino BidCo GmbH nicht ausüben, in Höhe von EUR 0,23 brutto bzw. EUR 0,20 netto je Aktie (nach Abzug der jeweils gültigen Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlags) vor.

Die Abstimmungsergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung sowie alle Unterlagen zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind in Kürze unter www.studiobabelsberg.com/IR abrufbar.

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