Mit ihrer populären Forderung nach einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich trifft die IG Metall den Zeitgeist. Mehr Freizeit zur Selbstverwirklichung und damit dem Verfolgen eigener Ziele, Bedürfnisse und Wünsche. „Es liegt auf der Hand dieses scheinbare Erfolgsrezept für mehr Mitarbeitermotivation und Fachkräftegewinnung auf die Verwaltung zu übertragen“, sagt der Führungskräfteberater für strategisches Personalmanagement Rolf Dindorf aus Kaiserslautern.

Welche Modelle gibt es für die Vier-Tage-Woche?

Das Modell 100:80:100 steht für die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Mit anderen Worten: Bei gleichem Lohn (100 Prozent) wird noch 80 Prozent gearbeitet. Die Produktivität bleibt bei (mindestens) 100%.

Im zweiten Ansatz bleibt die Anzahl der Stunden (40). Einzig die Arbeitstage verringern sich von 5 auf 4 Tage. Damit steigt die Regelarbeitszeit von 8 Stunden auf 10 Stunden bei der Vier-Tage-Woche. Auch hier gilt: Die Arbeitsproduktivität beträgt mindestens 100%.

Verwaltung: Die Hoffnungsbotschaften der Befürworter einer Vier-Tage-Woche

Als im Februar 2023 eine britische Studie mit ihren Ergebnissen zur Vier-Tage-Woche veröffentlicht wurde gab es den vorhersehbaren medialen Hype. Zu sehr passten die positiven Botschaften der Studienergebnisse in die gegenwärtige Zeit und der Arbeitsorganisation von New Work:

  • Die Krankheitstage verringerten sich um etwa zwei Drittel
  • Die Fluktuation reduzierte sich um mehr als die Hälfte
  • 40% der Mitarbeitenden fühlten sich weniger gestresst
  • Die Arbeitsmotivation stieg
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbesserte sich
  • Die Arbeitgeberattraktivität konnte gesteigert werden

Was den Hype gefährlich macht: Einwände gegen die Vier-Tage-Woche in der Verwaltung

  • Die Pilotphase umfasste nur ein halbes Jahr. „Über längerfristige Konsequenzen (positiv oder negativ) liegen keine fundierten Erkenntnisse vor“, gibt Dindorf zu bedenken.
  • Verwaltungen und größere Unternehmen nahmen daran gar nicht teil. Wie Betriebe, beispielsweise die BASF mit ihren 39.000 Mitarbeitenden am Stammwerk Ludwigshafen oder (größere) Kommunalverwaltungen wie Stuttgart (15.100 Beschäftigte) eine Vier-Tage-Woche als Regelarbeitszeit umsetzen sollten, wird in der Studie nicht beantwortet.
  • Da die Betriebe und Mitarbeitenden freiwillig an dem Piloten teilnahmen, lag hier eine völlig andere Motivation vor, als wenn durch eine Tarifvereinbarung (Stichwort IG Metall) alle Unternehmen und damit auch die Beschäftigten zur Vier-Tage-Woche gezwungen werden.
  • Das Modell 100:80:100 impliziert, dass Mitarbeitende in der Verwaltung ihre Arbeitsproduktivität um 25% erhöhen könnten. Zahlreiche Beschäftigte im öffentlichen Dienst wie beispielsweise in den Ausländerbehörden oder kommunalen Kindertagesstätten arbeiten schon am Limit. „Wo sollen da die 25% an mehr Arbeitsproduktivität herkommen“, fragt der Führungscoach Rolf Dindorf.
  • Beim zweiten Modell steigt die Regelarbeitszeit von 8 Stunden auf 10 Stunden täglich. Hier redet man von vier Tagen die Woche 10 Stunden arbeiten bei voller Produktivität. Natürlich bis zum Renteneintrittsalter von 67. „Ob sich das wirklich alle Mitarbeitenden in deutschen Verwaltungen wünschen“, fragt kritisch der Kaiserslauterer Führungskräfteberater Dindorf.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rolf Dindorf – Führungskräfteberater
Am Langen Stein 2
67657 Kaiserslautern
Telefon: +49 (631) 6259657
Telefax: +49 (631) 3104608
http://www.rolf-dindorf.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel