Der Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, der heute von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz veröffentlicht wurde, setzt wichtige Impulse für eine Stärkung des deutschen Kapitalmarktes. Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt insbesondere die Modernisierung des Aktienrechts sowie die steuerlichen Verbesserungen bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und den vermögenswirksamen Leistungen.

„Der Gesetzgeber stärkt mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz nun endlich die Kapitalmärkte in Deutschland. Damit bekommen wir bessere Bedingungen für die Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Das sichert im Ergebnis auch die Arbeitsplätze von morgen. Wir unterstützen dieses überfällige Vorhaben, denn Deutschland liegt gegenüber anderen Industrienationen wie den USA oder Großbritannien erheblich im Rückstand. Dies zeigen auch die im internationalen Vergleich wenigen Börsengänge in Deutschland,“ betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Modernisierung des Aktienrechts überfällig
Ein zentrales Element des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sind Anpassungen im Aktiengesetz, mit denen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Aufnahme von Kapital bekommen. Finanzierungen sollen schneller durchgeführt werden können. Nach dem Vorbild anderer Länder soll unter anderem der gesetzliche Rahmen für Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre erweitert werden.

Die Modernisierung des Aktienrechts ist vor allem für Wachstumsunternehmen wichtig. Diese wählen beim Börsengang heute häufig den für ihre Bedürfnisse derzeit besser zugeschnittenen Weg über die Rechtsform der holländischen N.V. Eine konsequente Reform des deutschen Aktienrechts macht es den Unternehmen künftig leichter, im vertrauten Rechtsumfeld zu agieren. Aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts ist der Entwurf hier ein Schritt in die richtige Richtung.

Auch mit der Einführung von Mehrstimmrechtsaktien plant der Referentenentwurf, den Unternehmensgründern den Schritt an die Börse zu erleichtern. Damit hätten die Gründer, je nach Stimmrechtsausgestaltung, auch bei weniger als der Hälfte des Aktienbesitzes noch die Mehrheit der Stimmrechte für wichtige Entscheidungen.

Positives Signal für die Mitarbeiteraktie
Die geplante Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich bedeutet einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland. Allerdings darf diese sehr sinnvolle Initiative nicht durch restriktive Anforderungen konterkariert werden, etwa dem geplanten Verbot der Entgeltumwandlung.

Positiv sieht das Aktieninstitut den Vorschlag, bei den vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu erhöhen und die Einkommensgrenzen abzuschaffen. Die Vermögensbildung ist der Schlüssel für die finanzielle Unabhängigkeit der Bevölkerung und ein Auskommen im Alter. Die Regierung setzt hiermit Anreize, damit die Bevölkerung die Chancen des Sparens insbesondere mit Aktienfonds und ETFs ergreift.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz muss im Zusammenhang mit dem im Dezember vorgestellten EU Listing Act und der geplanten Stärkung der Altersvorsorge mit Aktien gesehen werden. Für Bortenlänger entfalten diese Initiativen erst gemeinsam ihr Potential: „Die Aktie in der Altersvorsorge ist der Treibstoff für den Motor der Transformation der Wirtschaft. Gleichzeitig lässt sie die Bürger an den Renditechancen von Aktien teilhaben. Der EU Listing Act zielt auf ein attraktiveres Regulierungsumfeld für börsennotierte Unternehmen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz legt seinen Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Regeln und Pflichten der Unternehmen. An allen drei Stellschrauben muss kräftig gedreht werden.“

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