Da werden Autos und Fahrräder werden meist nur für wenige Minuten oder Stunden pro Tag genutzt. Dennoch ist für deren Besitzer die Pflege eine Selbstverständlichkeit. Ob es das Ölen der Kette beim Fahrrad oder der meist jährliche Service mit Ölwechsel beim Auto ist.

Das Dach des Hauses wird jedoch 24 Stunden pro Tag und 365 Tage im Jahr genutzt. Und dennoch erwarten immer noch viele Immobilienbesitzer und Hausverwaltungen, dass ein Dach auch ohne regelmäßige Wartung immer „funktioniert“. Spätestens wenn erste schwarze Stockflecken oder Wasserränder rund um Dachfenster sichtbar werden, wenn Feuchtigkeitsspuren in der Dachschräge oder der Zimmerdecke zu sehen sind, wird der Ruf nach dem Dachdeckerbetrieb laut.

Die Empfehlung der Dachdecker-Landesinnung Berlin lautet jedoch: Schadensverhütung geht vor Schadensbehebung. So können viele Schäden an der Dacheindeckung und den Dachkomponenten wie Kamineinfassungen, Schneefangeinrichtungen, Lüfterrohren, aber auch an Solaranlagen und daraus oft resultierende Feuchtigkeitsschäden durch eine regelmäßige jährliche Dachüberprüfung verhindert werden. Ebenso sind rechtzeitig entdeckte Mängel am Dach meist schneller und kostengünstiger zu beheben als kapitale Dachschäden, die daraus resultieren.

Die regelmäßige Dachwartung ist übrigens keine „Kür“, sondern gehört zu den Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers gegenüber seiner Gebäudeversicherung. Eine gebräuchliche Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verdeutlicht diese Pflicht: 

Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer…die versicherten Sachen, insbesondere … Dächer … stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen… Verletzt der Versicherungsnehmer eine der … genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer … ganz oder teilweise leistungsfrei“.

Dies gilt im Übrigen auch, wenn ein Sturmschaden bei Windstärken über 8 (sog. Sturmklausel) zu Schäden am Dach führt.

Unabhängig von den Fragen der Haftung und möglichen Einschränkung oder Ablehnung von Schadensregulierungen ist eine regelmäßige „Dach-Pflege“ ein wesentlicher Bestandteil der Werterhaltung und Wertsteigerung einer Immobilie. Allein unter diesem Aspekt lohnt es sich, einen Dachdecker-Innungsbetrieb mit der jährlichen Dachwartung zu beauftragen, die dann in einem Schadensfall nachgewiesen werden kann.

Allerdings warnen die Dachdecker-Landesinnung sowie Verbraucherschützer vor „schnellen Dachwartungsangeboten“ an der Haustüre. Hier ist das Ziel der mobilen Handwerker leider nicht selten der Verkauf unnötiger Reparaturen – und nicht die objektive Beurteilung des Dachzustands.

Der schnellste Einstieg in die regelmäßige Dach-Pflege ist der DachCheck, der exklusiv von Dachdecker-Innungsbetrieben angeboten wird. Dabei wird nach bundeseinheitlichen Vorgaben und Checklisten das Dach einer gründlichen Sichtprüfung unterzogen (https://dachcheck.dachdecker.org/hp1/Startseite.htm).

Die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe gibt es bei der Dachdecker-Landesinnung Berlin oder unter www.dachdeckerinnung.berlin

Über Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin

Die Dachdecker-Landesinnung Berlin repräsentiert als berufsständische Organisation rund 200 Dachdecker-Fachbetriebe in der Bundeshauptstadt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin
Nicolaistraße 5 + 7
12247 Berlin
Telefon: +49 (30) 77100-70
Telefax: +49 (30) 77170-86
https://www.dachdeckerinnung.berlin

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Ruediger F. Thaler
Geschäftsführung
Telefon: +49 (30) 7671580
Fax: +49 (30) 77170-86
E-Mail: thaler@dachdeckerinnung.berlin
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel