Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) setzt seine Qualitätsinitiative zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Auftraggebern aus dem Öffentlichen Sektor und Unternehmensberatungen mit der „Bonner Erklärung zur Integrität von Consultingleistungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern“ fort. Bereits Ende 2021 hatte der Consultingverband einen Leitfaden mit Empfehlungen für die effizientere Beauftragung von Unternehmensberatungen für Beratungsprojekte unterhalb des EU-Schwellenwertes bei Ministerien, Städten, Kommunen und weiteren öffentlichen Institutionen veröffentlicht. Der neue Kodex definiert den Qualitätsstandard des BDU für Mitgliedsunternehmen bei der Übernahme von Mandaten öffentlicher Auftraggeber und soll auch in die Branche wirken. Die freiwillige Selbstverpflichtung wurde von der Mitgliederversammlung des BDU beschlossen und setzt einen Nachweis hinsichtlich der gewissenhaften Berufsausübung voraus. Ab Juni 2023 soll ein Register entstehen, für das sich BDU-Mitgliedsunternehmen listen lassen können. Als Voraussetzung müssen Unterlagen – zum Beispiel interne Complianceleitfäden, Auszüge aus Projektdokumentationen oder Eigenerklärungen – eingereicht werden. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Beratung von öffentlichen Auftraggebern leistet in Zeiten technologischer und digitaler Transformation einen wichtigen Beitrag zu guten, effizienten und nachhaltigen Prozessen. Mit unserer Bonner Erklärung wollen wir einen praxisbewährten Rahmen für Beratung der Öffentlichen Hand etablieren, der noch mehr Orientierung und Sicherheit für alle Beteiligten gibt.“

Die Bonner Erklärung greift sechs zentrale Punkte bei der Zusammenarbeit von Öffentlichen Auftraggebern und den Unternehmensberatungen auf und definiert dabei die Neutralität bei staatlichen Entscheidungsprozessen, die Unabhängigkeit der Beratung, gibt ein Verbot der Einflussnahme vor, beschreibt wie Werbung, Weiterbildung und Verantwortung für öffentliche Gelder auszugestalten ist. Der Kodex wurde maßgeblich durch den BDU-Fachverband Öffentlicher Sektor erarbeitet.

Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen arbeiten seit vielen Jahrzehnten erfolgreich mit Unternehmensberatungen zusammen und vertrauen auf deren Einschätzungen und Unterstützung. Denn nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im Öffentlichen Sektor besteht ein hoher Bedarf an Spezialfähigkeiten, der nicht „vor Ort“ gedeckt werden kann; insbesondere für fachfremde oder solitäre Projekte können Ressourcen nicht aufgebaut oder vorgehalten werden. Mandate der öffentlichen Hand unterliegen indes einer besonderen Verantwortung des beauftragten Beratungsunternehmens – zum einen, weil die Vergütung aus Steuergeldern erfolgt, zum anderen, weil Abstand zu Kernbereichen staatlicher Entscheidungsprozesse sichergestellt sein muss.

So wichtig Beratung für Bund, Länder und Kommunen ist, so relevant ist es auch, einen Rahmen für deren Ausgestaltung vorzugeben. Es müssen in diesem sensiblen Bereich zwingend Regeln und Verhaltensgrundsätze eingehalten werden, um der besonderen Verantwortung in diesem Bereich gerecht zu werden. Die Bonner Erklärung manifestiert diesen Anspruch. 

„Wir verstehen die Grundsätze zum einen als Selbstverpflichtung der Unternehmensberatungen im BDU. Gleichzeitig haben wir den Anspruch, die herausgearbeiteten Qualitätsmerkmale als Standard zu etablieren. Allen Beratenden in diesem Sektor muss klar sein, dass ein hohes Verantwortungsverständnis die Grundlage bilden muss, wenn Bund, Länder und Kommunen Beratungsleistungen beauftragen“, führt Ralf Strehlau weiter aus.

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