Zum 01.08.2023 tritt die sogenannte Mantelverordnung (Ersatzbaustoffe) in Kraft. Das umfangreiche Verordnungswerk sensibilisiert Laboratorien, Sachverständige, die Recycling- und Bauwirtschaft ebenso wie Behörden in Bund und Länder. Einen aktuellen Überblick, wie die unterschiedlichen Akteure sich auf den baldigen Startschuss vorbereiten, erhielten die rund 90 Teilnehmenden bei der Sitzung der VUP-Projektgruppe Mantelverordnung des Deutschen Verbandes Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP).

Längst nicht alles in trockenen Tüchern, umfangreiche unternehmerische, aber auch behördliche und rechtlich-regulative Vorbereitungen und weiterhin viele Fragen rund um das fachlich-methodische im Untersuchungslabor, zu diesem Ergebnis konnte kommen, wer an der jüngsten Sitzung der VUP-Projektgruppe Mantelverordnung unter der Leitung von Dr. Alexander Ruderisch teilgenommen hatte.

VUP-Geschäftsführer Anton Blöth eröffnete den Reigen der Vorträge mit einem Überblick über die geplanten Änderungen an der  Ersatzbaustoffverordnung, die zum 01.08.2023 in Kraft treten sollen. Das Bundeskabinett hatte Anfang April die lange erwartete erste Novelle der EBV vorgelegt. Markanteste Neuerung sei die präzise Beschreibung von Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften, die Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben für ihre Mitglieder übernehmen können. Darüber hinaus, so Blöth, hätte sich der Gesetzgeber bemüht, Klarstellungen und Aktualisierungen vorzunehmen, auch hinsichtlich einiger Untersuchungsmethoden.

Klaus Bücherl, Vorsitzender des V18 e. V. sowie Hans Albrich, stellvertretender Vorsitzender der VUP-Projektgruppe Mantelverordnung gingen in ihren Beiträgen auf die Anforderungen für die Probenahme im Zusammenspiel zwischen EBV und Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ein. Auch hier klärten die Referenten über die geplanten Änderungen der EBV-Novelle auf. Beide bedauerten, dass eine Klarstellung hinsichtlich der Qualifizierung bzw. Akkreditierungsvorgaben für Vorerkundung und Probenahme von Boden(material) im Übergang zwischen EBV und BBodschV bislang ausblieb, obgleich dies von Bedeutung sei. Hier wolle und müsse man noch vor Inkrafttreten der Verordnung Klarheit schaffen, weswegen sich VUP, V18 und ITVA darauf verständigt hätten, in dieser Frage einen neuerlichen "Brandbrief" an das BMU zu senden, so die Ankündigung von VUP-Geschäftsführer Blöth.

Wie sich die Bundesländer hinsichtlich des Vollzugs der neuen BBodSchV aufstellen und wie es um das neue Fachmodul Boden und Altlasten der LABO als weiterhin notwendige Akkreditierungs- und Notifizierungsgrundlage steht, darauf ging Sybille Fütterer vom LANUV in NRW ein. Dabei verwies sie insbesondere auf den Versuch, die normative Aktualität von Untersuchungsverfahren zu verbessern und stärker mit der Methosa-Liste des Fachbeirates Bodenuntersuchung zu verzahnen. Ein Vorhaben und Anliegen, in der Fütterer von einigen Teilnehmenden vehement unterstützt wurde.

Johannes Walter vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg berichtete über die Arbeiten im Rahmen der LAGA am FAQ zur ErsatzbaustoffV, dessen erste Version bereits im Mai veröffentlicht werden soll. Gleichzeitig kündigte er an, dass an einer weiteren Version 2 gearbeitet werde, um das Inkrafttreten und den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung mit klärenden Hinweisen zu begleiten.

Mitgliedern des VUP stehen die Vorträge der Veranstaltung auf MeinVUPortal zur Verfügung.

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