Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), der Bundesverband Geriatrie und die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) haben heute den REHA-Rechtstag 2023 im Kaiserin-Friedrich-Haus in Berlin eröffnet. Das Format für den Austausch und die Diskussion aktueller sozial- und rehabilitationsrechtlicher Fragen findet erstmals nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder in Präsenz statt. Die Teilnehmenden kommen von Rehabilitationseinrichtungen und -diensten, gesetzlichen Rehabilitationsträgern, Sozialverbänden und aus Verwaltungen sowie Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft. Für die wissenschaftliche Leitung zeichnen Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein (Hamburg) verantwortlich.

Die Themen des diesjährigen REHA-Rechtstags sind vielfältig. Rechtliche Aspekte eines inklusiven Gesundheitswesens und der Barrierefreiheit gehören ebenso zu den Schwerpunkten der zweitägigen Veranstaltung wie das Leistungserbringerrecht der medizinischen Rehabilitation oder auch die aktuelle Schiedsstellenpraxis nach dem Fünften Sozialgesetzbuch.

„Der Gesetzgeber hat wichtige Bereiche in der Eingliederungshilfe und in der medizinischen Rehabilitation neu reguliert. Wir wollen auf dem REHA-Rechtstag in der Öffentlichkeit und gemeinsam mit Experten diese Rechtsfragen diskutieren und dadurch mehr Transparenz für die Praxis herstellen“, erläutert Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, die Zielsetzung des REHA-Rechtstags.

„Die vom Gesetzgeber mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) getroffenen Regelungen schaffen nicht nur für die geriatrische Rehabilitation erhebliche Veränderungen bei Leistung, Vergütung und Qualität der Versorgung. Auch die derzeitigen und zukünftigen Entwicklungen in der Schiedsstellenpraxis sind aktuelle Themen, für die der REHA-Rechtstag ein wichtiges Forum ist“, sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer BV Geriatrie.

„Der Austausch zu Fragen der Rechtsetzung und der Umsetzungsprozesse des Rehabilitations- und Teilhaberechts ist sehr wichtig. Wir freuen uns daher, dass die Veranstaltungsreihe REHA-Rechtstag wieder in Präsenz gestartet ist“, ergänzt Sylvia Kurth, Geschäftsführerin der DVfR.

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe.

Im Bundesverband Geriatrie sind Klinikträger organisiert, die rund 400 geriatrische Kliniken bzw. Rehabilitations-Einrichtungen betreiben und über zirka 23.000 Betten bzw. Reha-Plätze verfügen. Neben der Interessenwahrnehmung als politischer Verband sieht der Bundesverband Geriatrie e.V. seine besondere Aufgabe darin, Versorgungsqualität zu sichern und weiterzuentwickeln.

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