Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Einigung der Ampel-Regierung zu einem neuen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). „Handwerk, Industrie und Verbraucher*innen brauchen nach monatelanger Verunsicherung jetzt Planungs- und Investitionssicherheit", so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit klaren Vorgaben können die Akzeptanz für die Wärmewende gestärkt und Fehlinvestitionen vermieden werden. Dafür muss neben dem Gesetz aber auch die neue Förderung einen klaren Ausstieg aus fossilen Energien und einen Weg hin zu Erneuerbaren vorgeben.“ Dies war auch zentrale Botschaft des in der heutigen Anhörung geladenen Geschäftsführers des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Dr. Martin Sabel.

„Die Wärmewende braucht Erneuerbare Technologievielfalt. Daher befürworten wir die Anerkennung der ausgereiften Technologien, von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas. Diskriminierungen durch zusätzliche Anforderungen oder Deckelungen wurden aufgehoben. Jetzt kann nach individuellem Bedarf des Hauses entschieden und investiert werden”, so Peter. 

Durch die Verknüpfung mit der Kommunalen Wärmeplanung werde das GEG in der jetzigen Fassung in weiten Teilen des Landes jedoch erst ab 2026 für Städte über 100.000 Einwohner*innen beziehungsweise ab 2028 für alle anderen seine volle Wirkung entfalten. Deshalb hat der BEE bei der Kommunalen Wärmeplanung, die nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren kommen soll, mehr Ambition gefordert. 

„Wird die Kommunale Wärmeplanung zeitlich nicht ambitionierter gefasst, kommt der angekündigten Aufstockung der Fördersätze eine noch größere Bedeutung zur Überbrückung dieses Zeitraums zu. Dass die Förderung nun mithilfe des Klima-Geschwindigkeitsbonus und der Sozialkomponente darauf ausgelegt werden soll, den Umbau auf Erneuerbare Heizungen zu beschleunigen und einkommensschwachen Eigentümer*innen den Umstieg auf Erneuerbare Heizungen zu ermöglichen, ist zu begrüßen”, so Peter.

Problematisch sei hingegen die Halbierung des Höchstbetrags förderfähiger Kosten. „Das würde dazu führen, dass nur ein Wärmeerzeuger zu einem Großteil gefördert werden kann, darüber hinausgehende Investitionen in eine effiziente Heizungsverteilung im Gebäude oder eine Ergänzung zu einer effizienten Hybridheizung aber faktisch ohne Förderung umgesetzt werden müssten”, so Peter. In der Folge sei zu erwarten, dass diese Investitionen vielfach unterblieben. Das sei aus Sicht der Energieeffizienz kontraproduktiv. Die Senkung des Höchstbetrags förderfähiger Kosten dürfe daher nur in einem begrenzten Umfang erfolgen und keinesfalls unter 50.000 Euro pro Wohnung liegen. 

„Insgesamt muss vor allem eines noch klarer werden: Der Einbau von fossilen Gas- oder Ölheizungen darf nicht mehr gefördert werden. Im Sinne der Wärmewende sollten nur Erneuerbare Heizungsanlagen förderbar sein”, so Peter abschließend.

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