Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Straubinger Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sagt: „Energiewende ist eine Chance für ländliche und für urbane Räume, wenn es gelingt, die lokale Wertschöpfung zum zentralen Prinzip der Energieerzeugung zu machen. Die Wertschöpfung muss so dezentral sein, wie es die Energieerzeugung selbst ist. Wertschöpfung ist ein Schlüssel für Akzeptanz bei der Bevölkerung und wirkt als Kompensation für Belastungen vor Ort.“

Eine Gruppe von Expertinnen und Experten im Bayerischen Städtetag hat folgende Prämissen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien definiert:

  1. Garantie der Versorgungssicherheit: Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.
  2. Ausbau mit besonderem Fokus auf die Netzintegration und auf konkurrierende Flächenbedarfe.
  3. Lokale Wertschöpfung und Menschen vor Ort mitnehmen.
  4. Stärkung der Rolle und des Bestands der Stadtwerke in der Energiewende.

Pannermayr: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien muss unter Beachtung der kommunalen Planungshoheit, der Netzintegration und der lokalen Wertschöpfung beschleunigt werden. Die kommunale Steuerung muss nachhaltig gesichert werden. Kommunale Steuerung ist der Schlüssel, um die skizzierten Prämissen einzuhalten. Energiewende geht nur mit den Kommunen.“ Die Städte und Gemeinden bekennen sich zu einem gesteuerten und beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien. Viele gehen bereits mit gutem Beispiel voran und haben Energiekonzepte, Kriterienkataloge und Ausbauziele für erneuerbare Energien erarbeitet und definiert. Sie nutzen ihre Planungshoheit, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaschutzziele zu erreichen. Durch das Wind-an-Land-Gesetz haben die Städte und Gemeinden schmerzlich einen Verlust der kommunalen Planungshoheit erfahren. Die Städte und Gemeinden können künftig nicht mehr darauf einwirken, wo Windkraftanlagen am Besten im Gemeindegebiet entstehen. Abgesehen von den neuerdings privilegierten Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen obliegt es den Städten und Gemeinden, Flächen für neue Freiflächenphotovoltaikanlagen durch Bebauungsplan bereitzustellen. Allerdings sind bereits weitere Privilegierungen in der Diskussion (Agri-PV, Moor-PV oder Biodiversitäts-PV).

Pannermayr: „Immer mehr Privilegierungstatbestände durchlöchern die kommunale Planungshoheit. Und die Planung des dringend notwendigen zügigen Ausbaus der Verteilnetze durch die Netzbetreiber wird durch ungeplante Photovoltaikanlagen weiter erschwert. Wir müssen auf den kommunal gesteuerten Ausbau der Freiflächenphotovoltaikanlagen setzen.“ Die Expertengruppe des Bayerischen Städtetags hat eine Steuerung der Photovoltaikanlagen vorgeschlagen:

  1. Die Bayerische Staatsregierung definiert langfristige und belastbare energiewirtschaftliche Ziele Bayerns.
  2. Die Staatsregierung unterstützt die Erarbeitung bayernweiter Planungshilfen, die Potentialflächen für die Anlagen definieren.
  3. Die Staatsregierung fördert die Erarbeitung (über-)örtlicher Energiekonzepte oder Kriterienkataloge als informelle Planungsgrundlage. Förderfähig sind dabei auch fachliche Teilkonzepte.
  4. Die Staatsregierung setzt sich beim Bund für ein vereinfachtes und beschleunigtes Bebauungsplanverfahren ein. Die Städte und Gemeinden stellen bedarfsorientiert und nach den eingangs aufgezeigten Prämissen Bebauungspläne auf.
  5. Die Staatsregierung setzt sich für eine Erweiterung der Konzentrationsflächenplanung und der bauplanungsrechtlichen Sicherungsinstrumente auf aktuelle und künftige Privilegierungen von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie ein, nötigenfalls durch Forderung einer Länderöffnungsklausel.     

Pannermayr: „Wir richten die Botschaft an den Bund, dass die bayerischen Städte und Gemeinden die Energiewende vorantreiben. Städte und Gemeinden bringen das Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien gleichzeitig mit weiteren grundlegenden Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger in Einklang: Flächen für Wohnen, für Erholung in der Natur, für Arbeit, für Mobilität und für das Stadtklima.“ 

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