Mit dem Taschengeld üben Kinder erstmals den Umgang mit Geld: Sie lernen, dass Dinge unterschiedlich viel kosten, was sie sich leisten können und wofür sie sparen können. Die Einrichtung eines Kinderkontos ist für viele Eltern oft der nächste sinnvolle Schritt, ihre Kinder dabei zu unterstützen, richtig mit Geld umzugehen. 

Girokonto auf Guthabenbasis

Ein sogenanntes Minderjährigenkonto, auch Kinderkonto genannt, wird von den meisten Banken kostenlos angeboten. Ein solches Konto kann ein Kind natürlich nicht allein eröffnen. Hierzu braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Der Schutz der Minderjährigen hat eine hohe Priorität. Daher kann das Konto auch nur in dem vom Gesetzgeber und den gesetzlichen Vertretern bestimmten Rahmen vom Kind selbst genutzt werden. Eltern könnten dann das monatliche Taschengeld regelmäßig zum Beispiel per Dauerauftrag auf das Konto ihres Kindes überweisen.

Das Kinderkonto bietet grundsätzlich die gleichen Funktionen wie das Girokonto für Erwachsene: Die Jugendlichen können Geld einzahlen und abheben, Daueraufträge einrichten, Überweisungen ausführen sowie mit ihrer Bankkunden-Karte und der Geheimzahl (PIN) am Automaten Geld abheben. So werden Kinder an einen eigenverantwortlichen Umgang mit Geld herangeführt.

Das Konto läuft grundsätzlich auf Guthabenbasis, daher sind Kredite und auch Kontoüberziehungen nicht zulässig – auch nicht mit der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. Das heißt, dass die Bank Überweisungen oder Lastschriften nur dann ausführt, wenn das Konto gedeckt ist. Auch Bargeld kann nur abgehoben werden, wenn es ein entsprechendes Guthaben aufweist. 

Eltern entscheiden, was erlaubt ist

Beim Kinderkonto sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, in der Regel die Eltern, bis zur Volljährigkeit des Kindes verfügungsbefugt. Eltern können dabei entweder gemeinsam oder jeder für sich allein handeln. Sie bestimmen auch, wie das Kind über das Guthaben verfügen kann, zum Beispiel ob es eine Bankkarte bekommt. Dennoch wichtig zu wissen: Das Guthaben auf dem Konto gehört dem Kontoinhaber – also dem Kind. Die Eltern können das Ersparte nicht für sich selbst ausgeben. 

Girocard oder Kreditkarte zum Konto?

Kinder erhalten zum Konto auch eine girocard oder eine andere Debitkarte. Auch eine Kreditkarte können sie bekommen – allerdings nur die Prepaid-Variante, die mit einem bestimmten Betrag aufgeladen wird. „Normale“ Kreditkarten erhalten Minderjährige nicht, weil das Konto nicht ins Minus rutschen darf. Stattdessen sind beispielsweise Prepaid-Karten sinnvoll, wenn Kinder oder Jugendliche zum Schüleraustausch vorübergehend ins Ausland gehen. Ist das Guthaben aufgebraucht, können Eltern das Konto von daheim wieder aufladen. 

Weblinks

Tipps für Eltern: Wie viel Taschengeld ist angemessen

Mit Geld spielt man nicht: So lernen Kinder den Umgang mit Finanzen

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