PwC und DHL kooperieren, um internationalen Geschäftskunden neue Services zu bieten / Unternehmen außerhalb der EU profitieren von umfangreichen Umsatzsteuer-Compliance-Dienstleistungen / Händler aus Drittländern können mit einem vereinfachten IOSS-Verfahren schneller und einfacher Waren an private EU-Kund:innen versenden

Schnell und unkompliziert Waren aus Drittländern an EU-Privatkund:innen verschicken – das ist im globalen E-Commerce längst Alltag und seit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens im Jahr 2021 deutlich einfacher geworden. Damit von diesen Möglichkeiten noch mehr Unternehmen profitieren, haben sich der internationale Versanddienstleister DHL und die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) für eine Partnerschaft zusammengeschlossen.

Im Zentrum der Zusammenarbeit stehen kundenzentrierte Compliance-Services, die es international tätigen Unternehmern einfacher machen sollen, die umsatzsteuerrechtliche Vorgaben im grenzübergreifenden Handel zu erfüllen. „Vereinfachte Prozeduren wie Import-One-Stop-Shop (IOSS) sind vielerorts bekannt, aufgrund der bürokratischen und organisatorischen Hürden nutzen sie trotzdem viele Unternehmen nicht. Oftmals besteht auch große Unsicherheit darüber, was passiert, wenn die Voraussetzungen des IOSS nicht erfüllt werden. Das wollen wir mit dieser Partnerschaft ändern“, erläutert Frank Gehring, Partner Retail, Compliance & Digital Services Indirect Tax bei PwC Deutschland.

Effizienter Handel ohne Grenzen 

Der IOSS ist ein elektronisches Verfahren, das Unternehmen seit dem 1. Juli 2021 nutzen können, um ihre Mehrwertsteuer-Verpflichtungen im E-Commerce für Importe in alle EU-Länder zu erfüllen. Es ermöglicht Unternehmen, Waren im Wert von bis zu 150 Euro an private Endkunden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu verkaufen und dabei die entsprechenden Mehrwertsteuerzahlungen zu vereinfachen. Durch den IOSS können Unternehmen eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten EU-Importe abgeben, anstatt in jedem einzelnen Mitgliedstaat separate Steuerzahlungen vornehmen zu müssen. Dies reduziert die Verwaltungslast und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel. Kommt der IOSS nicht zur Anwendung, so sehen sich Unternehmer heute noch vielfältigen Erklärungspflichten gegenüber. Diese weiter zu vereinfachen ist eines der Ziele der Initiative „VAT in the Digital Age“ der EU.

Weitere Informationen auf: https://www.dhl.com/discover/en-global/about-dhl/dhl-stories/how-to-meet-your-vat-obligations-pwc

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