Wenn die Eltern den Kindern schon zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen, stehen meist steuerliche Gründe im Vordergrund. Wichtiges Ziel der Immobilienübertragung ist aber oft auch der Verbleib der Immobilie in der Familie, möglichst über Generationen. Hier kann ein Ehevertrag Rechtssicherheit schaffen.

Wenn Immobilien bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen werden, ist es wichtig, die Konsequenzen einer Heirat und möglichen späteren Scheidung zu berücksichtigen. Erfolgt die Übertragung, ohne dass diese einen Ehevertrag mit dem Ehegatten geschlossen haben, der die Immobilie von der Zugewinngemeinschaft ausnimmt, wird im Rahmen einer Scheidung beim Zugewinnausgleich die Werterhöhung der geschenkten Immobilien berücksichtigt.

Diese kann über die Jahre sehr hoch ausfallen. Das Kind wäre unter Umständen gezwungen, die Immobilie zu verkaufen, um die Zugewinnausgleichsansprüche des Ehegatten zu befriedigen. Die Immobilie ist dann weg und zukünftige Enkelkinder gehen leer aus.

„Zu empfehlen ist daher, im Rahmen der zu beurkundenden Immobilienschenkung im Vertrag aufzunehmen, dass die Beschenkten sich verpflichten, einen entsprechenden Ehevertrag zu schließen“, erklärt Bettina Selzer, Notar in Frankfurt am Main, in einem neuen Fachbeitrag. „Dies gilt auch bei noch unverheirateten Kindern oder Kindern, die gerade erst geheiratet und noch keinen Ehevertrag geschlossen haben.“

Für den seltenen Fall, dass sich Schwiegertochter oder Schwiegersohn dem verweigern, könne auch ein Rückforderungsrecht vereinbart und im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Die schenkenden Eltern können dann die Immobilie zurückfordern, wenn das beschenkte Kind von seinem Ehegatten getrennt lebt und Zugewinnausgleichsansprüche des scheidenden Ehegatten die Immobilie bedrohen.

„(Angehende) Schwiegertöchter oder Schwiegersöhne sind bei diesem Thema in der Regel jedoch sehr einsichtig“, berichtet Bettina Selzer von ihren Erfahrungen als Notarin. „Bei den jungen Leuten ist der Ehevertrag längst nicht mehr ein unangenehmes Thema. Eheverträge dienen schließlich in erster Linie nicht dazu, einen Ehegatten ungerecht zu benachteiligen. Sie werden dazu genutzt, oftmals ungerechte Ergebnisse, die aufgrund der Sach- und Rechtslage zu erwarten sind, auszugleichen.“

Durch einen Ehevertrag lässt sich der Zugewinnausgleich individuell und bedarfsgerecht gestalten.
Es ist daher zulässig und im Fall der schenkungsweisen Immobilienübertragung zu Lebzeiten auch zu empfehlen, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft dahin gehend zu modifizieren, dass geschenkte oder ererbte Immobilien und deren Wertzuwachs vom Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung gegenseitig ausgenommen werden. So wird der Erhalt der Immobilien in die nächsten Generationen gesichert.

Ausführlichere Informationen zum Thema bietet der neue Fachbeitrag „Ehevertrag bei Immobilienschenkung durch die Eltern“ auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare in Frankfurt:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ehevertrag-bei-immobilienschenkung-durch-die-eltern/

Tag-It: Ehevertrag, Scheidung, Güterstand, Zugewinnausgleich, Immobilienschenkung, Rückforderungsrecht, Notar, Notariat Frankfurt, Haus oder Wohnung verkaufen, Eigentumswohnung, Grundstück

Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main

In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.

Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).

Über SELZER REIFF Notare

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.

Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.

Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.

Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: https://www.selzer-reiff.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SELZER REIFF Notare
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 7230-17
Telefax: +49 (69) 7230-20
http://www.selzer-reiff.de

Ansprechpartner:
Bettina Selzer
Telefon: +49 (69) 723017
E-Mail: presse@selzer-reiff.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel