Coca-Cola, McDonald’s, die Automarke Aston Martin – sie alle platzieren ihre Produkte in Film und Fernsehen und zwar häufig so subtil, dass Zuschauerinnen und Zuschauer es kaum bemerken. Doch wie funktioniert Produktplatzierung und wann ist Produktplatzierung z. B. im Fernsehen erlaubt? Was müssen Veranstalter von Rundfunk beachten, wenn sie Produkte in ihrem Programm platzieren? Darüber informiert die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) in ihrem neuen Video „McDonald‘s im Dschungelcamp? So funktioniert Produktplatzierung!“ auf dem YouTube-Kanal medien.recht.einfach.

Das Video zum Thema „McDonald’s im Dschungelcamp? So funktioniert Produktplatzierung!“  ist ab jetzt unter folgendem Direktlink abrufbar: https://youtu.be/vE4f4LI81zg

Der YouTube-Kanal medien.recht.einfach der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) richtet sich u. a. an junge Medienschaffende sowie alle, die mehr über das Medienrecht in Deutschland erfahren möchten.

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