Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 beschlossen, § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV zu streichen. Darin war geregelt, dass bei Planungsleistungen nur Auftragswerte für die Lose über gleichartige Leistungen zusammenzurechnen sind.

Hintergrund ist ein seit 2019 gegen Deutschland anhängiges Vertragsverletzungsverfahren. Damit sind ab sofort alle Architekten- und Ingenieurleistungen sowie alle Leistungsbilder der HOAI für ein Projekt zu addieren und am Schwellenwert von 215.000 € gemessen werden. Nahezu jeder öffentliche Auftrag für Architekten und Ingenieure wird somit europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Aufwändigere Bewerbungen und Prüfungen

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber wie für die Auftragnehmer deutlich aufwändiger und auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Konkret zu befürchtende Auswirkungen des Beschlusses:

  • Künftig nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben müssen nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden – mit der Folge, die Kommunen als öffentliche Auftraggeber über ihre Kapazitätsgrenzen zu belasten.
  • Die Verfahren werden sowohl für Auftraggeber sowie Auftragnehmer inhaltlich und zeitlich aufwändiger – das wird zu zusätzlichem zeitlichem Verzug bei dringend anstehenden Bauprojekten führen.
  • Eine vermehrte Vergabe an General- oder Totalunternehmer wird einschneidende Folgen für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft haben.

QualitätsManagement als Bewertungs-Kriterium

Wenn der Leistungswettbewerb erhalten bleiben soll, was zumindest offiziell so sein soll, werden die öffentlichen Auftraggeber – auch um sich bei der Geeignetheit-Prüfung der Bieter zu entlasten – höhere Kriterien an die Geeignetheit von Bewerbern knüpfen. Dies könnte zum Beispiel durch Vorlage eines (zertifizierten) QualitätsManagement-Systems geschehen. Aktuell berichten bereits viele Planungsbüros, dass in VgV-Ausschreibungen vermehrt QM-Nachweise gefordert werden.

Mehr Produktivität durch strukturierte Büroorganisation

Künftig wird vermutlich (trotz aller Leistungswettbewerb-Versprechen) noch mehr über den Preis gehen. Um in diesem Preiskampf zu bestehen und trotzdem noch schwarze Zahlen zu schreiben, gibt es für Büros eigentlich nur einen Weg: Sie müssen die Arbeitsproduktivität erhöhen, noch effizienter arbeiten. Dafür ist ein gelebtes QM-System mit klaren Strukturen die beste Grundlage.

Das vom TÜV Rheinland vergebene QualitätsZertifikat Planer am Bau ist ein branchenspezifischer QM-Standard für Architektur- und Ingenieurbüros.

Der QualitätsStandard Planer am Bau hilft, Überlastungen zu reduzieren, Suchzeiten zu verringern, Fehler zu vermeiden. Die praxisorientierten und bewährten Standards wurden speziell für Architekten und Ingenieure entwickelt – von Planern für Planer. Und das ohne großen Formalismus – kostengünstig, konkret, schlank. Und als i-Tüpfelchen erhalten Büros auf Wunsch nach erfolgreicher Prüfung das anerkannte TÜV-QualitätsZertifikat Planer am Bau.

Über QualitätsVerbund Planer am Bau

Der QualitätsVerbund Planer am Bau berät seit 2007 Architektur- und Ingenieurbüros bei der Einführung eines QualitätsManagement-Systems nach dem durch den TÜV Rheinland zertifizierten QualitätsStandard Planer am Bau. Dieses von Architekten und Ingenieuren mit entwickelte QualitätsZertifikat ist ein branchenspezifisches, schlankes QM-System für Bauplanende. Da es sich um ein anerkanntes QM-System handelt, wird es auch von öffentlichen Auftraggebern bundesweit anerkannt. Initiatoren sind die erfahrenen Bauingenieure Dr.-Ing. Knut Marhold und Dr.-Ing. E. Rüdiger Weng, seit 2018 unterstützt Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Kfm. Thomas Benz das Team.

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