Im Bereich der stationären Rehabilitations-Behandlung ist es Patientinnen und Patienten mit Kostenträger DRV verboten, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies sorgt immer wieder für Unverständnis und Unmut. Der VPKA dringt nun auf die Abschaffung der in seinen Augen unzeitgemäßen und rechtswidrigen Regelung.

Die meisten Kliniken bieten ihren Patient:innen sogenannte Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um medizinisch nicht notwendige Leistungen, die den Aufenthalt angenehmer gestalten können, wie etwa die Unterbringung in einem besonders komfortabel ausgestatteten Zimmer, Chefarztbehandlung, ein erweitertes Speisenangebot oder zusätzliche Behandlungen wie Massagen oder Ähnliches.

Patient:innen in Krankenhäusern können, auch wenn sie nicht privatversichert sind oder über keine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, solche Wahlleistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. In der Reha ist dies gemäß §4 Absatz 2 des Belegungsvertrags für Patient:innen des Kostenträgers DRV explizit ausgeschlossen.

„Aus Sicht des VPKA ist dieser Ansatz einerseits nicht mehr zeitgemäß und andererseits rechtlich nicht haltbar“, sagt Michael Strobach, Geschäftsführer des VPKA Bayern e.V. Wir halten die Regelung für rechtswidrig, da sie aus unserer Sicht gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Art 12 Absatz 1 Grundgesetz verstößt. Auch ist das Verbot, Wahlleistungen auf eigene Kosten hinzuzubuchen, den Patientinnen und Patienten im Klinikalltag schlichtweg nicht zu vermitteln und sorgt für viel Unzufriedenheit. Wir fordern daher die DRV auf, diese Regelung aus dem Belegungsvertrag zu streichen.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.
Kreillerstr. 24
81673 München
Telefon: +49 (89) 5730-99
Telefax: +49 (89) 5734-88
http://www.vpka-bayern.de

Ansprechpartner:
Nicole Frenzel
Telefon: 08319607290
E-Mail: info@schmiddesign.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel